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 Ruhr Nachrichten vom 23.04.2021 Frau wollte nach Hand OP 50000 Schmerzensgeld Bergmannsheil Gelsenkirchen Herne Recklinghausen 2

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Quelle: Ruhr Nachrichten - J. Hartwich

Eine Frau aus Recklinghausen hatte das Bergmannsheil in Gelsenkirchen verklagt. Überzeugen konnte sie die Richter aber nicht.

Die Schmerzen sind noch immer da, die Beweglichkeit ist eingeschränkt: Dass ihre Hand-OP vor rund zweieinhalb Jahren hätte besser verlaufen können, ist wohl unbestritten. Aber kann den Ärzten wirklich ein Vorwurf gemacht werden? Eine Büroangestellte aus Recklinghausen war sich da absolut sicher und hatte das Bergmannsheil in Gelsenkirchen auf 50.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.

Behandlungsfehler nachweisbar?

Überzeugen konnte sie die Richter am Essener Landgericht jedoch nicht. Sie haben ihre Klage am Freitag abgewiesen. Kein Behandlungsfehler nachweisbar, hieß es von Seiten der Richter. Ob der Fall damit aber endgültig erledigt ist, bleibt abzuwarten. Sabrina Diehl, Anwältin der Klägerin, will in den nächsten Wochen prüfen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird.

Der Fall geht zurück auf Oktober 2018. Damals war die Klägerin in der Garage gestürzt. Erst hatte sie den Sturz gar nicht so richtig ernst genommen, doch die Schmerzen wurden immer schlimmer. Die Ärzte hatten schließlich einen Trümmerbruch in der rechten Mittelhand festgestellt. Uneinigkeit bestand jedoch über die sinnvollste Operationsmethode.

OP-Methode mehrfach gewechselt

Der behandelnde Chirurg hatte es nach eigenen Angaben zuerst mit Drähten versucht, dann mit Schrauben und Platten. Am Ende kam ein Oberarzt hinzu, der wieder auf Drähte umschwenkte. Nicht ungewöhnlich, hatte es dazu im Prozess von Seiten der Mediziner geheißen. Vor allem bei einem so schwierigen Fall. „So eine Fraktur sieht man nicht alle Tage“, hatte der Operateur bei seiner Zeugenvernehmung erklärt.

Zurückgeblieben sind eine Fehlstellung des kleinen Fingers und eine mehrere Zentimeter lange Narbe.

Klinik hatte die Vorwürfe zurückgewiesen

Um den Fall zu überprüfen hatten die Richter einen externen Gutachter hinzugezogen, der den Fall unter die Lupe nahm. Dabei ging es auch um eine möglicherweise falsch angelegte Schiene nach der OP. Am Ende sahen die Essener Richter jedoch keine Veranlassung, von einem Behandlungsfehler auszugehen.

Das Bergmannsheil selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.


Mamma Mia(Download als PDF)

 

Die Diagnose Krebs trifft einen Menschen hart. Frauen, die an Brustkrebs erkranken, müssen nicht nur mit diesem Schicksal zurechtkommen – oftmals verlieren sie auch noch ihre Brust. Jede Frau wird diese Einbußen der Weiblichkeit und psychischen Druck nachempfinden können.

Die moderne Medizin verspricht Rekonstruktionsmöglichkeiten. Die meistgewählte Methode ist der Brustaufbau mit Eigengewebe oder Silikonimplantaten. Wie bei einer Brustoperation aus ästhetischen Gründen, kann es auch hier zu Komplikationen kommen: Infektionen, Wundheilungsstörungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Taubheitsgefühl oder eine überschießende Narbenbildung sind Risikofaktoren. Häufig muss auch die gesunde Brust operiert werden, um ein symmetrisches Ergebnis zu erzielen.

Misserfolge sind nicht selten. Abzugrenzen ist, ob diese „schicksalshaft“ oder ärztlich verschuldet sind.

Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, erklärt Ihnen die auf Medizin- und Patientenrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sabrina Diehl.

Beweislastumkehr – ein Begriff der irreführend sein kann.
Im Arzthaftungsrecht muss der Patient einen Behandlungsfehler nachweisen. Zudem muss er nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist, der auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen ist. Es wird die Qualität des Behandlungsfehlers unterschieden. Bei einem so genannten einfachen Behandlungsfehler muss die Patientin beweisen, dass die Folgen auf den Fehler und nicht die Grunderkrankung zurückzuführen sind. Bei einem so genannten groben Behandlungsfehler - also einem sehr schwerwiegendem Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf - muss der Arzt beweisen, dass die Folgen auch bei fachlich richtigen Vorgehen eingetreten wären. Im letzten Fall kehrt sich also die Beweislast zugunsten der Patientin um.

Vom Behandlungsfehler abzugrenzen ist der so genannte Aufklärungsfehler. Hier haften Ärzte auch dann, wenn sie zwar fachlich alles richtig gemacht haben, sich aber ein Risiko verwirklicht hat, von dem die Patientin keine Kenntnis hatte und in dessen Kenntnis sie vom Eingriff Abstand genommen hätte. Denn ohne eine Operation kann sich auch kein Risiko verwirklichen.

Tipps von Sabrina Diehl, wie Sie die Chancen auf Ihr Recht erhöhen
Im Rahmen einer stationären Behandlung sollten Sie die wichtigsten Punkte in einer Art Tagebuch zusammenfassen. Mit wem haben Sie gesprochen, was wurde besprochen und wer war dabei? Zudem sollten Sie Daten, Ereignisse, Fakten und sonstige Namen sammeln. Bei Gesprächen mit dem Arzt nehmen Sie eine Begleitperson mit, da häufig medizinisch schwierige Sachverhalte besprochen werden. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Ärzte müssen Ihnen Rede und Antwort stehen, damit Sie verstehen, was auf Sie zukommt und Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie können sich auch in letzter Minute umentscheiden und von einem Eingriff Abstand nehmen. Je weniger lebensnotwendiger ein Eingriff ist, desto genauer sollten Sie es sich auch überlegen. Besonders bei plastischen Eingriffen sind Fotos wichtig, die den Zustand vor und nach der OP zeigen.

Sollten Sie einen Fehler bei Ihrem Eingriff vermuten, kann zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. In den meisten Fällen führt dies allerdings nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung. Erfolgreicher könnte es sein, sich zunächst eine zweite Meinung bei einem anderen Plastischen Chirurg desselben Fachgebiets einzuholen. In einem weiteren Schritt sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen und gemeinsam mit ihm die juristischen Möglichkeiten erläutern.


Viel Spaß vom 31.03.2015 Ein Arzt brach mir den Kiefer und sagte alles sei ok Zahnarzt Zahn OP Kieferbruch Medizinrecht Sabrina diehl Patienten Oberhausen Marl NRWDownload als PDF

Auf eine Entschuldigung für ihre Qualen wartet Ulrike H. aus Rheinberg (NRW) immer noch. Sie wirft ihrem Zahnarzt vor, ihr während einer Operation den Kiefer gebrochen zu haben.

„Das muss während der Vollnarkose passiert sein“, glaubt die 54-Jährige. „ Damit ließ der Arzt mich dann acht Wochen herumlaufen. Immer wieder habe ich gesagt: ‚Alles ist taub, der Kieferknochen ist hei‘. Doch er wollte nicht röntgen. Ich bin wütend, denn er leugnet meine Aussagen, behauptet, ich habe ihn nicht auf die Taubheit hingewiesen!“

Ulrikes gebrochener Kiefer wird von einer Titanplatte sowie acht Schrauben zusammengehalten. Nach Bedarf muss sie Schmerztabletten nehmen, damit sie überhaupt schlafen kann.

Ulrike erinnert sich: „Im Herbst 2014 überwies mich Zahnarzt zum Kieferchirurgen. Dieser zog mir 13 Zähne, damit ich meine Prothese bekam. Er wollte auch den Weisheitszahn entfernen. Das sei reine Routine, sagte er“.
Doch nach der OP blieben die Schmerzen. „ Der Chirurg sagte, das sei normal. Erst mein Zahnarzt zeigte mir die Wahrheit mit dem Röntgenbild - und war geschockt über seinen Kollegen“!

Patientenanwältin Sabrina Diehl aus Oberhausen erklärt: „Der beschuldigte Arzt hätte bei meiner Mandantin tätig werden müssen. Er bestreitet jede Verantwortung für den Pfusch. In dem Bruch hatte sich eine Entzündung gebildet, der Knochen löste sich schon auf. Wir fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld - und eine Entschuldigung“.


Bild vom 23.02.2015 Ein Zahnarzt hat mir den Kiefer gebrochen Zähne gezogen Chirurg Zahnklinik Sabrina Diehl Fachanwältin für Medizinrecht Marl Oberhausen ArztDownload als PDF

Auch Backe: Diese Geschichte tut richtig weh…

Noch immer hat Ulrike H. (54) Schmerzen. Verzweifelt zeigt sie dem BILD-Reporter das Röntgenbild. Deutlich ist der Bruch im Unterkiefer zu erkennen.

Sie zu BILD: „Ich war Angstpatientin, war beim Zahnarzt. Wir entschieden uns für eine Prothese. Ich wurde zum Kieferchirurgen überwiesen. Ich wollte doch einfach nur mal richtig beißen.“

Insgesamt 12 Zähne plus einen Weisheitszahn wurden ihr unter Vollnarkose gezogen. Dann kamen die Schmerzen! Ulrike H.: „Ich konnte es nicht mehr aushalten, bin sofort wieder zu ihm gegangen, bat den Arzt darum, den Kiefer zu röntgen. Doch er sagte, se sei alles in Ordnung. Ich flehte ihn an, den Kiefer zu röntgen. Das lehnte er ab, gab mir nur Antibiotika“.

Erst ihr Haus-Zahnarzt machte dann die gewünschte Aufnahme.

SEINE EINDEUTIGE DIAGNOSE: KIEFERBRUCH!

Überweisung in die Zahnklinik. Eine komplizierte OP folgte. Der Kiefer wurde mit 14 Schrauben und einer Eisenplatte fixiert. Ulrike H.: „Ich gehe davon aus, dass er mit den Kiefer beim herausnehmen des Weisheitszahns gebrochen hat. Der war noch unter der Haut. Er wollte ihn unbedingt entfernen. Ich bin am Ende.“

Jetzt will sie den Arzt in Haftung nehmen. Sabrina Diehl (33, Marl), Fachanwältin für Medizinrecht hat den Fall übernommen. Die Juristin: „Der Arzt hat den Bruch nicht nur nicht bemerkt, er ist auch nicht auf die Beschwerden eingegangen. Wir fordern 20.000 Euro Schmerzensgeld.“

BILD hakte beim Kieferchirurg nach. Er sagt: „Ich bin Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg. Wenn ich der Patienten den Kiefer gebrochen hätte, hätte ich etwas falsch gemacht. Das ist aber nicht passiert. Außerdem kann die zeitliche Abfolge nicht stimmen. Niemand läuft acht Wochen mit einem gebrochenen Kiefer rum.“


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