Schmerzensgeldexpertin Sabrina Diehl weist rechtswidrigen Eingriff nach
Marl. Einen versöhnlichen Beginn nahm das Jahr 2014 für die Marler Künstlerin Rita Westermann (76). Nach einem Behandlungsfehler in einer Marler Klinik, der sie in ihrer Schaffenskraft stark beeinträchtigt, wurden ihr nun eine Entschädigung in Höhe von 40.000,- Euro und eine lebenslange monatliche Rente von 858,- Euro für die Haushaltsführung zugesprochen.
Erkämpft hat dieses Urteil die Schmerzensgeldexpertin Sabrina Diehl (32, Marl). Rita Westermann hatte sich im Januar 2010 wegen Beschwerden am kleinen Finger der rechten Hand ins Krankenhaus begeben. Dort wurde sie zur Vermeidung späterer Funktionseinschränkungen operiert. Leider passierte genau das Gegenteil. Das fatale daran war, dass entgegen der Absprache, nur den kleinen Finger zu operieren, der Arzt eigenmächtig die ganzen Hand operierte. Dabei erlitt die Künstlerin eine dauerhafte Schädigung an drei Fingern.
Die Klinik haftet daher für die "mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrige operative Maßnahme", so das Landgericht Essen (1 O 22/12). "Die insoweit zu treffende Abwägungsentscheidung muss der Klägerin im Rahmen ihrer Selbstbestimmung vorbehalten bleiben. Sie kann nicht in das Ermessen des Arztes gestellt werden, sondern muss dem Patienten aufgezeigt werden, weil der informierte Patient selbst entscheiden muss, welches Risiko er zu tragen bereit ist", heißt es in der Begründung. "Leider fehlt all zu oft eine wirksame Aufklärung", berichtet Rechtsanwältin Diehl von ihrer Erfahrung aus vielen Verfahren.
Wäre Rita Westermann richtig aufgeklärt worden, so hätte sie die Operation nicht vornehmen lassen, so die Marler Anwältin. Davon konnte sie auch das Landgericht überzeugen. So aber erlitt die Künstlerin eine dauerhafte Schädigung in drei Fingern. "Das ist für mich als Malerin, die auf ihre Hände angewiesen ist, natürlich sehr beeinträchtigend", sagt Rita Westermann, die weiterhin an ihren begehrten Bildern arbeitet. Obwohl sie sich nun fortwährend in ärztlicher Behandlung befindet, besteht die Gefahr, dass sich der Zustand verschlechtert. Daher hat das Gericht auch festgestellt, dass etwaige zukünftige Schäden von der Klinik zu ersetzen sind, zeigt sich Sabrina Diehl zufrieden.