Quelle: Ruhr Nachrichten - J. Hartwich
Eine Frau aus Recklinghausen hatte das Bergmannsheil in Gelsenkirchen verklagt. Überzeugen konnte sie die Richter aber nicht.
Die Schmerzen sind noch immer da, die Beweglichkeit ist eingeschränkt: Dass ihre Hand-OP vor rund zweieinhalb Jahren hätte besser verlaufen können, ist wohl unbestritten. Aber kann den Ärzten wirklich ein Vorwurf gemacht werden? Eine Büroangestellte aus Recklinghausen war sich da absolut sicher und hatte das Bergmannsheil in Gelsenkirchen auf 50.000 Euro Schmerzensgeld verklagt.
Behandlungsfehler nachweisbar?
Überzeugen konnte sie die Richter am Essener Landgericht jedoch nicht. Sie haben ihre Klage am Freitag abgewiesen. Kein Behandlungsfehler nachweisbar, hieß es von Seiten der Richter. Ob der Fall damit aber endgültig erledigt ist, bleibt abzuwarten. Sabrina Diehl, Anwältin der Klägerin, will in den nächsten Wochen prüfen, ob sie Berufung gegen das Urteil einlegen wird.
Der Fall geht zurück auf Oktober 2018. Damals war die Klägerin in der Garage gestürzt. Erst hatte sie den Sturz gar nicht so richtig ernst genommen, doch die Schmerzen wurden immer schlimmer. Die Ärzte hatten schließlich einen Trümmerbruch in der rechten Mittelhand festgestellt. Uneinigkeit bestand jedoch über die sinnvollste Operationsmethode.
OP-Methode mehrfach gewechselt
Der behandelnde Chirurg hatte es nach eigenen Angaben zuerst mit Drähten versucht, dann mit Schrauben und Platten. Am Ende kam ein Oberarzt hinzu, der wieder auf Drähte umschwenkte. Nicht ungewöhnlich, hatte es dazu im Prozess von Seiten der Mediziner geheißen. Vor allem bei einem so schwierigen Fall. „So eine Fraktur sieht man nicht alle Tage“, hatte der Operateur bei seiner Zeugenvernehmung erklärt.
Zurückgeblieben sind eine Fehlstellung des kleinen Fingers und eine mehrere Zentimeter lange Narbe.
Klinik hatte die Vorwürfe zurückgewiesen
Um den Fall zu überprüfen hatten die Richter einen externen Gutachter hinzugezogen, der den Fall unter die Lupe nahm. Dabei ging es auch um eine möglicherweise falsch angelegte Schiene nach der OP. Am Ende sahen die Essener Richter jedoch keine Veranlassung, von einem Behandlungsfehler auszugehen.
Das Bergmannsheil selbst hatte die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.