Düsseldorf/Köln – Im ZDFFilm „Engel der Gerechtigkeit“ erlebten die Zuschauer gestern mit, wie eine Ärztin und eine Juristin versuchten, dem Opfer eines OP-Fehlers zu helfen – ein Ärztepfusch- Drama, das auch viele Rheinländer aus leidvoller Erfahrung kennen.
Bernhard Sander geht zu Fuß ins Krankenhaus, ohne Schmerzen und in der Hoffnung, bereits nach zwei Tagen wieder zu Hause zu sein. Weder er noch seine Familie konnten ahnen, dass er in einem Sarg die Klinik verlassen wird. Am 27. September 2010 Marien Krankenhaus in Ratingen. Nach einem Narbenbruch soll er hier operiert werden. Eigentlich ein kleiner Routineeingriff. Doch nach der OP hat der Rentner starke Schmerzen. „Man erklärte mir, dass das nach der OP ganz normal sei“, erzählt seine Frau Heidrun Sander (62).
Erst als ihr Mann sich kalt anfühlte, hätten die Ärzte ihn mit Ultraschall untersucht. Anschließend hätten sie seiner Frau gesagt, dass man bei der OP die Darmwand beschädigt habe. Trotz Not-OP stirbt Bernhard Sander am 12. Oktober 2010. Ein unabhängiges ärztliches Gutachten stellte fest: „Diese Operation in ihrer Durchführung muss als grob behandlungsfehlerhaft gewertet werden, der nachfolgende schwere Behandlungsverlauf mit schließlich zum Tode führenden Komplikationen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diesem technischen Fehler zuzuordnen.“ Patientenanwältin Sabrina Diehl: „Es handelt sich hier um einen Fehler, der einfach nicht vorkommen darf. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass die Gegenseite nicht zahlt, trotz positivem Gutachten.“ Aus diesem Grund verklagt nun die Familie die Klinik.
Diese wollte sich wegen des schwebenden Verfahrens zu dem Fall nicht äußern.