Herne
  • 02323 - 91 87 0-0
  •    Oberhausen
  • 0208 - 82 86 70-90
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mamma Mia Das Brustkrebsmagazin Ausgabe 4/2018 - Diagnose Brustkrebs - Was, wenn die Rekonstruktion der Brust schiefgeht?

Mamma Mia(Download als PDF)

 

Die Diagnose Krebs trifft einen Menschen hart. Frauen, die an Brustkrebs erkranken, müssen nicht nur mit diesem Schicksal zurechtkommen – oftmals verlieren sie auch noch ihre Brust. Jede Frau wird diese Einbußen der Weiblichkeit und psychischen Druck nachempfinden können.

Die moderne Medizin verspricht Rekonstruktionsmöglichkeiten. Die meistgewählte Methode ist der Brustaufbau mit Eigengewebe oder Silikonimplantaten. Wie bei einer Brustoperation aus ästhetischen Gründen, kann es auch hier zu Komplikationen kommen: Infektionen, Wundheilungsstörungen, Nachblutungen, Blutergüsse, Taubheitsgefühl oder eine überschießende Narbenbildung sind Risikofaktoren. Häufig muss auch die gesunde Brust operiert werden, um ein symmetrisches Ergebnis zu erzielen.

Misserfolge sind nicht selten. Abzugrenzen ist, ob diese „schicksalshaft“ oder ärztlich verschuldet sind.

Wie Sie sich am besten verhalten, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, erklärt Ihnen die auf Medizin- und Patientenrecht spezialisierte Rechtsanwältin Sabrina Diehl.

Beweislastumkehr – ein Begriff der irreführend sein kann.
Im Arzthaftungsrecht muss der Patient einen Behandlungsfehler nachweisen. Zudem muss er nachweisen, dass ein Schaden entstanden ist, der auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen ist. Es wird die Qualität des Behandlungsfehlers unterschieden. Bei einem so genannten einfachen Behandlungsfehler muss die Patientin beweisen, dass die Folgen auf den Fehler und nicht die Grunderkrankung zurückzuführen sind. Bei einem so genannten groben Behandlungsfehler - also einem sehr schwerwiegendem Fehler, der einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf - muss der Arzt beweisen, dass die Folgen auch bei fachlich richtigen Vorgehen eingetreten wären. Im letzten Fall kehrt sich also die Beweislast zugunsten der Patientin um.

Vom Behandlungsfehler abzugrenzen ist der so genannte Aufklärungsfehler. Hier haften Ärzte auch dann, wenn sie zwar fachlich alles richtig gemacht haben, sich aber ein Risiko verwirklicht hat, von dem die Patientin keine Kenntnis hatte und in dessen Kenntnis sie vom Eingriff Abstand genommen hätte. Denn ohne eine Operation kann sich auch kein Risiko verwirklichen.

Tipps von Sabrina Diehl, wie Sie die Chancen auf Ihr Recht erhöhen
Im Rahmen einer stationären Behandlung sollten Sie die wichtigsten Punkte in einer Art Tagebuch zusammenfassen. Mit wem haben Sie gesprochen, was wurde besprochen und wer war dabei? Zudem sollten Sie Daten, Ereignisse, Fakten und sonstige Namen sammeln. Bei Gesprächen mit dem Arzt nehmen Sie eine Begleitperson mit, da häufig medizinisch schwierige Sachverhalte besprochen werden. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstanden haben. Ärzte müssen Ihnen Rede und Antwort stehen, damit Sie verstehen, was auf Sie zukommt und Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Sie können sich auch in letzter Minute umentscheiden und von einem Eingriff Abstand nehmen. Je weniger lebensnotwendiger ein Eingriff ist, desto genauer sollten Sie es sich auch überlegen. Besonders bei plastischen Eingriffen sind Fotos wichtig, die den Zustand vor und nach der OP zeigen.

Sollten Sie einen Fehler bei Ihrem Eingriff vermuten, kann zunächst das Gespräch mit dem behandelnden Arzt gesucht werden. In den meisten Fällen führt dies allerdings nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung. Erfolgreicher könnte es sein, sich zunächst eine zweite Meinung bei einem anderen Plastischen Chirurg desselben Fachgebiets einzuholen. In einem weiteren Schritt sollten Sie sich durch einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen und gemeinsam mit ihm die juristischen Möglichkeiten erläutern.


Kontakt

   
telephone 1
Standort Herne
0 23 23 - 91 870-0
   
telephone 1
Standort Oberhausen
0 208 - 82 86 70-90
   
email 1 E-Mail-Kontakt

E-Mail

Sprechzeiten

 

Montag - Donnerstag

08:00 - 11:30 Uhr  

13:00 - 16:00 Uhr

 

Freitag

08:00 - 13:00 Uhr

 

Wenn Sie uns außerhalb dieser Anrufzeiten eine Nachricht übermitteln wollen, hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Besprechungstermine vor Ort können auch weiterhin individuell vereinbart werden, auch außerhalb dieser Zeiten.