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Express vom 22.01.2014 Ärzte Pfusch! Opfer klagen anDownload als PDF

Täglich 500 Pannen in Krankenhäusern
19000 Tote im Jahr
AOK schlägt Alarm

Berlin/Köln/Düsseldorf –
Neue Hüfte, Herzkatheter, Augen-OP, Geburten: Wir unterziehen uns jedes Jahr 18,6 Millionen Operationen im Krankenhaus - und bei jeder 100. Behandlung (= 190 000 Fälle pro Jahr) geht nachweislich etwas schief, zeigt der neue AOK-Krankenhaus-Report 2014.

Entzündete Wunden, verkehrte Medikamente – 500 Pannen pro Tag, 19 000 Patienten sterben durch Fehler im Krankenhaus, „fünfmal mehr als durch Verkehrsunfälle“, schlagen
die Autoren der Studie Alarm. Eingeliefert – ausgeliefert? Nicht ganz. Denn der Report zeigt auch: Je häufiger eine Klinik einen Eingriff durchführt, desto sicherer und besser die Erfolge. Bemängelt wird vor allem alltägliche Schlamperei: mangelnde Koordination der Abläufe, Hygienedefizite – EXPRESS sprach Menschen, denen genau dort, wo ihnen eigentlich  geholfen werden sollte, der blanke Horror widerfuhr.

Bein kürzer nach Beinverlängerung
Ein klitzekleiner Unterschied war immer da: Peter Schröder (58) kam mit einemleicht  verkürzten rechten Bein zur Welt. Das glich ein erhöhter Schuhabsatz aus. „Ich konnte als
Kind Fußball spielen, habe später Rasen gemäht, gekegelt, alles.“ Jetzt schafft der Eon-Mitarbeiter aus Gelsenkirchen nur noch wenige Schritte am Rollator. Das Bein, das durch eine Hüft-Operation verlängert werden sollte, ist zwölf Zentimeter kürzer. August 2010 – OP geschafft, Patient krank. „Ich hatte mir Bakterien eingehandelt, ich wurde vollgepumpt mit
Medikamenten, immer wieder operiert, teils zweimal wöchentlich.“ Insgesamt hat er 22 Eingriffe durchlitten.

Augentropfen - Baby blind
Unter den Folgen dieses Fehlers wird der Sohn von Mirjam und Markus Ordowski sein ganzes Leben leiden. Am 7. Februar 2012 verabreicht ein Arzt in der Wuppertaler
St. Anna-Klinik dem wenige Wochen alten Linus Ordowski 1000-fach überdosierte Augentropfen. Der Mediziner nennt bei der Bestellung der Tropfen in der Apotheke aus
Versehen Gramm-Angaben statt Milligramm. Die Apothekerin übersieht die fehlerhaften
Angaben und stellt die giftigen Tropfen her, die Linus und zweiweiteren Säuglingen verabreicht werden. Linus ist seitdem auf dem rechten Auge blind. Die anderen Kinder erleiden dauerhafte Augenschäden. Obendrein versucht der Arzt, seinen Fehler zu  vertuschen, und schiebt die Schuld auf eine andere Ärztin.

Topfit bis zur verpatzten Hüft-OP
Friedrich Braun (80) aus Köln-Weiden war ein topfitter Rentner – bis zu seiner verpatzten Hüft-OP. 30 Jahre Wanderverein, 60 Jahre im Traditionskorps Altstädter, aktiv im Rosenmontagszug: „Die Hüfte ließ ich mir operieren, um weiter mobil zu bleiben!“ Jetzt sitzt er im Rollstuhl. Denn der 2010 eingesetzte Gelenkersatz saß locker, musste raus. Monate lag der Ex-Betriebsglaser ans Bett gefesselt. Noch drei OPs, Rettung in der Uni Bonn.  Kopfschütteln der Ärzte dort: Der Knochen war abgespalten, die Prothese zu kurz.

Kein Bett frei - da verlor ich ein Auge
Netzhautablösung – ein medizinischer Notfall. „Ich kam vom Flug in die Ferien mit meinem Enkel zurück und sah Blitze“, erzählt Irma Kolmann (70), ehemalige Versicherungsangestellte
aus Düsseldorf. Die Ärztin schickte sie sofort in die Klinik. „Aber da war kein Bett frei“, erinnert sich die Rheinländerin, „und es hieß, man könne den Eingriff ruhig ein paar Tage verschieben.“ Aus „paar Tagen“ wurden zwei Wochen – und sie verlor ihr rechtes Auge trotz mehrstündiger OP, bekam ein Glasauge. Sie schaltete die Ärztekammer ein. Zwei Gutachten bestätigten die Fehleinschätzung der Mediziner. Nach zwei Jahren beendete sie das Verfahren: „Ich glaube, darauf wird spekuliert – den Patienten die Kraft zu nehmen, sich zu wehren.“

Magensack festgenäht
Roswitha Rabe (52), gelernte Kfz-Mechanikerin aus Recklinghausen, hatte Magenprobleme. Ursache: eine Art Sack neben dem Magen („Funduskaskade“), in dem sich Speisen unverdaut
sammelten. Operation – danach erst recht Übelkeit, Atemnot, Schmerzen. Auslöser: Statt entfernt zu werden, war der Magensack noch drin, statt am Zwerchfell an der Bauchwand festgenäht. Und es wurde ein Magen-Nerv beschädigt. Es folgten zwei OPs. Im November
2013 sollte der ganze Magen raus. Doch dafür war er zu verwachsen. Roswitha Rabe überlebte, kann aber nur noch stehend essen: „Im Sitzen klemme ich mir den Magen ab.“

So finden Sie das beste Krankenhaus

Der Patient selber kann im Vorfeld etwas tun, um sich vor Pannen zu schützen, ermutigt Regina Behrendt (46), Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.

Klicken sie auf der Krankenhaus-Website den Punkt „Qualitätsberichte“ an. Suchbegriffe sollten einfach und kurz sein (z.B. besser „Knie“ statt „Kniegelenkprothese“).

Die Fallzahlen zeigen: Wird etwas häufig gemacht in dieser Klinik oder nicht? Patientenkommentare sind wie „Live-Berichte“ aus dem Bekanntenkreis wertvoll. Die „Weiße Liste“ der Bertelsmannstiftung (www.weisse-liste.de) und AOK-Krankenhaus-
Navigator (über www.aok.de) bereiten gesetzlich geforderte Qualitätsdaten  benutzerfreundlich auf – Postleitzahl, gewünschten Eingriff eingeben, dann erscheinen bestplatzierte Kliniken in Wohnortnähe. Steht ein großer Eingriff an, sollten Sie zuvor immer eine zweite Meinung einholen. Der eigene Haus-/Facharzt sollte zweimögliche Kliniken
nennen.

So wehren Sie sich in der Klinik

Wenn Sie das Gefühl haben, dass in der Klinik etwas eklatant schiefläuft, sollten Sie sich wehren!
Sichern Sie Zeugen, notieren Sie z.B. Name, Adresse des Bettnachbarn, der mit angehört hat, was Arzt/Schwester wann gesagt, getan haben.
Machen Sie Fotos z.B. der OP-Wunde.
Führen Sie Protokoll, was wann unternommen, gesagt wurde.
Sprechen Sie ihren Verdacht aus, möglichst vor Zeugen. Ärzte sind seit 2013 verpflichtet, auf konkrete Nachfrage von Patienten Behandlungsfehler zuzugeben.
Auch unverschämte und schlechte Kommunikation muss man sich nicht gefallen lassen: Kliniken in NRW sind verpflichtet, einen Patientenfürsprecher zu haben.


Marl Aktuell vom 18.01.2014 Rita Westermann erhält hohe Entschädigung von Klinik Schmerzensgeldexpertin Sabrina DiehlDownload als PDF

Schmerzensgeldexpertin Sabrina Diehl weist rechtswidrigen Eingriff nach

Marl. Einen versöhnlichen Beginn nahm das Jahr 2014 für die Marler Künstlerin Rita Westermann (76). Nach einem Behandlungsfehler in einer Marler Klinik, der sie in ihrer Schaffenskraft stark beeinträchtigt, wurden ihr nun eine Entschädigung in Höhe von 40.000,- Euro und eine lebenslange monatliche Rente von 858,- Euro für die Haushaltsführung zugesprochen.

Erkämpft hat dieses Urteil die Schmerzensgeldexpertin Sabrina Diehl (32, Marl). Rita Westermann hatte sich im Januar 2010 wegen Beschwerden am kleinen Finger der rechten Hand ins Krankenhaus begeben. Dort wurde sie zur Vermeidung späterer Funktionseinschränkungen operiert. Leider passierte genau das Gegenteil. Das fatale daran war, dass entgegen der Absprache, nur den kleinen Finger zu operieren, der Arzt eigenmächtig die ganzen Hand operierte. Dabei erlitt die Künstlerin eine dauerhafte Schädigung an drei Fingern.

Die Klinik haftet daher für die "mangels wirksamer Einwilligung rechtswidrige operative Maßnahme", so das Landgericht Essen (1 O 22/12). "Die insoweit zu treffende Abwägungsentscheidung muss der Klägerin im Rahmen ihrer Selbstbestimmung vorbehalten bleiben. Sie kann nicht in das Ermessen des Arztes gestellt werden, sondern muss dem Patienten aufgezeigt werden, weil der informierte Patient selbst entscheiden muss, welches Risiko er zu tragen bereit ist", heißt es in der Begründung. "Leider fehlt all zu oft eine wirksame Aufklärung", berichtet Rechtsanwältin Diehl von ihrer Erfahrung aus vielen Verfahren.

Wäre Rita Westermann richtig aufgeklärt worden, so hätte sie die Operation nicht vornehmen lassen, so die Marler Anwältin. Davon konnte sie auch das Landgericht überzeugen. So aber erlitt die Künstlerin eine dauerhafte Schädigung in drei Fingern. "Das ist für mich als Malerin, die auf ihre Hände angewiesen ist, natürlich sehr beeinträchtigend", sagt Rita Westermann, die weiterhin an ihren begehrten Bildern arbeitet. Obwohl sie sich nun fortwährend in ärztlicher Behandlung befindet, besteht die Gefahr, dass sich der Zustand verschlechtert. Daher hat das Gericht auch festgestellt, dass etwaige zukünftige Schäden von der Klinik zu ersetzen sind, zeigt sich Sabrina Diehl zufrieden.


focus spezial deutschlands top anwaelte vom nov dez 2013

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Wenn Ärzte grob pfuschen, kehrt sich sogar die Beweislast um

Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Arzt schuldet dem Patienten nicht die Heilung- aber Handlungen nach dem fachlichen Wissensstand. "Alles, was davon abweicht, ist ein Behandlungsfehler", sagt Sabrina Diehl, 32, Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl. Das kann unterlassene Aufklärung ebenso sein wie schludriges Erheben der Krankengeschichte, eine Fehldiagnose und natürlich ein klarer Pfusch wie die Operation des gesunden Beins. Häufig kommt der Verdacht zufällig oder lange nach Therapieende auf, etwa durch ein Gespräch mit einem anderen Kranken, eine Nachfrage der Krankenkasse oder durch den Nachbehandler. Diehl sieht 30 Jahre als "absolute Verjährungsfrist". Die Schätzungen über die Zahl der Behandlungsfehler in Deutschland schwanken. Ärztevertretern zufolge beträgt sie 12.000 pro Jahr. Das Bundesministerium für Gesundheit hält bis zu 170.000 für möglich.

Wohin kann sich der Patient wenden?
Kein Weg ist der einzige richtige. Man kann sich gleich an einen Rechtsanwalt wenden oder zunächst an die eigene Krankenkasse. Sie prüft den Fall mit Hilfe ihres Medizinischen Dienstes. Die Landeskammern der Ärzte unterhalten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen (zum Beispielt über www.bundesaerztekammer.de zu finden) Im vergangenem Jahr waren diese Gremien bei deutlich steigender Tendenz mit 12.232 Prüfanträgen befasst. in 30 Prozent der Fälle entschieden sie auf Vorliegen eines Fehlers. Weitere mögliche Anlaufstellen sind die Unabhängige Patientenberatung (Telefon: 0800/ 011 77 22) und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung (www.patientenbeauftragte.de). Die Kompetenz von Selbsthilfegruppen ist sehr unterschiedlich. Manche erhalten ihr Geld von der Pharma-Industrie.

Wie schwierig ist die Beweisführung?
Zunächst: Der Patient hat das Recht, die Behandlungsdokumentationen durchzulesen und Kopien anzufertigen. Strengt er einen Strafprozess an, muss er zeigen, das der Gesundheitsschaden auf den Arzt zurückzuführen ist. In Zivilprozessen kann es nach Einschätzung von Fachanwältin Sabrina Diehl schon eher zu einer teilweisen Umkehr der Beweislast kommen - bei vermuteten groben Fehlern müsste der Arzt beweisen, "dass es seinem Patienten, hätte er alles richtig gemacht, auch nicht besser ginge".

Wie viel Schmerzensgeld kann der Patient erwarten?
Immer wieder herangezogene Tabellen geben nur grobe Richtwerte. So "bringt" der Verlust eines Beines - etwa nach falscher Wundbehandlung - laut Rechtsprechung 30.000 Euro bis 50.000 Euro; ist das Opfer eine junge Frau, kann ein Anwalt aber auch das Vierfache herausholen. Neben Schmerzensgeld lassen sich viele andere Belastungen, wie entgangener Verdienst, die Kosten einer Haushaltshilfe und der notwendige Umbau der Wohnung reklamieren.


Auf einen Blick vom 28.11.2013   Nach einer Hüft OP ist mein rechtes Bein 12cm zu kurz, Peter Schröder verzweifelt, Nerven durchtrennt, Fuß gefühllos, Schmerzensgeld, Sabrina DiehlDownload als PDF

Nach einer Hüft-OP ist mein rechtes Bein 12 cm zu kurz

Peter Schröder (58) verzweifelt: Nerven durchtrennt, Fuß gefühllos - jetzt kämpft er um Schmerzensgeld

Was ein für ein Albtraum! Von Schmerzen gequält begibt man sich vertrauensvoll in die Hände eines Arztes, lässt sich operieren. Dann wacht man auf - und die Schmerzen sind schlimmer denn je, so stark, dass man kaum noch laufen kann... Peter Schröder hat diesen Albtraum erlebt, erlebt ihn immer noch, Und es gibt kein Erwachen: Der Rollstuhl, die Hilflosigkeit - sie sind jetzt sein Leben. Der 58- jährige Gelsenkirchener war immer ein Macher. Einer, der sich zum Controller hochgearbeitet hatte, der Fußball spielte, am Wohnmobil herumschraubte. Obwohl sein rechtes Bein seit der Geburt acht Zentimeter kürzer war, weil der Oberschenkelknochen nicht im Hüftgelenk saß, sondern im Muskel darüber. Aber ein Spezialschuh schaffte den Ausgleich. Nur verschliss der Muskel mit den Jahren, beim Treppensteigen schmerzte jeder Schritt. Da empfahl sein Arzt ihm eine orthopädische Spezialklinik in Kassel. Dort untersuchte man Schröder.

"Wenig später rief der Professor an", erinnert er sich. "Kein Problem, hieß es, wie machen Ihre Beine wieder gleich lang." Peter Schröder freute sich. Bald würde er nicht einmal mehr Spezialschuhe brauchen. Am 4. August 2010 setzte ihm der Professor einen Beckenknochen als Hüftpfannenersatz ein. Doch als Schröder nach dem Eingriff aufstehen will, merkt er: Obwohl die Beine nun gleich lang sind, kann er kaum laufen. Dann bekommt er Durchfall und starke Schmerzen. "Die Stelle hatte sich durch Keime entzündet", sagt er. Immer wieder muss er operiert werden. "Bei der zehnten OP musste der ganze Gelenkersatz wieder raus", so Schröder. Einige Nerven sind seitdem durchtrennt, sein rechter Fuß ist gefühllos. Und weil die Ärzte wegen der Bakterien Knochenteile entfernen mussten, war sein rechtes Bein schließlich sogar zwölf cm kürzer als das linke. Im Rollstuhl fuhr er aus der Klinik.

Zu Hause kann er nichts mehr alleine

Monatelang schließ der Familienvater (zwei erwachsene Kinder) im Esszimmer, weil er nicht ins Schlafzimmer im ersten Stock seines Hauses gelangen konnte. Inzwischen habem die Schröders für 8.000 Euro einen Treppenlift einbauen lassen. Seinen Job als Controller musste Schröder aufgeben. Zusammen mit Patientenanwältin Sabrina Diehl aus Marl kämpft er nun um Schmerzensgeld.

"Mein Leben hat sich um 180 Grad zum Schlechteren gedreht", sagt er verbittert. "Und alles bleibt an meiner Frau hängen." Da ist der große Garten, dessen Rasen er früher selbst mähte. Die Reperaturen im Eigenheim, die liegen bleiben. "Nichtmal eine Kiste Wasser kann ich reinschleppen." Doch eine Sache schmerzt Peter Schröder besonders: "Wenn meine Enkel fragen: , Opa, spielst du Fußball mit uns? - dann kann ich höchstens sagen: Setz dich auf meinen Schoß, dann kannst du eine Runde Rollstuhl mit mir fahren."


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