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Guter Rat 1 vom 16.05.2013   Wenn Ärzte Fehler machen   Neue SchmerzensgeldregelungGuter Rat 2 vom 16.05.2013   Wenn Ärzte Fehler machen   Neue SchmerzensgeldregelungDownload als PDF

NEUE SCHMERZENSGELD-REGELUNG Patienten werden bei Kunstfehlern längst nicht mehr nur symbolisch abgefunden. Durch geschicktes Verhandeln steigen die Schmerzensgelder

Ein Kaiserschnitt ohne Narkose, so etwas möchte man sich gar nicht erst ausmalen. Doch genau dieses Szenario hat sich in einem Hertener Krankenhaus ereignet. Als Sandra Schlüter dort im Beisein ihres Mannes ihr erstes Kind zur Welt bringen will, kommt es zu Komplikationen. Der Geburtsvorgang gerät ins Stocken, die Ärzte entschließen sich zu einem Kaiserschnitt, der unter der bereits vorbereiteten Rückenmarksnarkose (PDA) ausgeführt werden soll. Was genau falsch lief, ist noch unklar; fest steht, dass die Narkose nicht wirkt, als der Arzt das Skalpell ansetzt. Obwohl Sandra Schlüter vor Schmerzen schreit, setzt das Team die Operation ungerührt fort. Als die Ärzte die Situation endlich erfassen und eine Vollnarkose einleiten, sind die Bauchmuskeln der jungen Frau schon bei vollem Bewusstsein durchtrennt worden.

Behandlungsfehler

Mitunter lebenslange Folgen

Wer durch einen Arztfehler geschädigt wird, hat, nicht anders als das Opfer eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, Ansprüche auf mehreren Ebenen. Das Schmerzensgeld deckt hierbei die immateriellen Schäden ab, neben dem rein körperlichen Schmerz beispielsweise eine dauerhafte Entstellung durch Narben oder auch das Leid, das Eltern durch den Verlust des Kindes erfahren haben.    
Daneben steht der Schadensersatzanspruch, mit dem sämtliche finanzielle Nachteile ausgeglichen werden, die das schädigende Ereignis nach sich zieht (s. Kasten S. 28). Je nach Alter und Lebensperspektive geht es hierbei oft um sechsstellige Eurobeträge. Ob der Arzt, wie im Fall der Schlüters, tatsächlich einen Fehler gemacht hat oder ob der Schaden nur Folge eines unvermeidlichen Behandlungsrisikos  war, müssen letztendlich Gutachter klären. Anlaufstellen sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern; für gesetzlich versicherte Patienten auch der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Beim MDK weist die jüngste Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2011 12 686 Behandlungsfehlervorwürfe aus, von denen sich aber nur 31,2 Prozent (4 068 Fälle) tatsächlich als Behandlungsfehler herausstellten.
Warum sich die Vorwürfe der Patienten nicht mehr mit der Realität decken, erläutert Dr. Michael Schmuck vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg: » Wir prüfen, ob der Arzt vom medizinischen Standard abgewichen ist oder seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Wenn nein, ist es kein Behandlungsfehler. Wird eine der Fragen bejaht, stellt sich noch zweitens die Frage, ob ein Schaden eingetreten ist. Ohne Schaden ist es wieder kein Fehler. Liegt dagegen ein Schaden vor, stellt sich drittens nach dem Kausalzusammenhang. «

Neues Recht

Was bringt es den Patienten?

Seit Februar dieses Jahres sind unter dem Schlagwort Patientenrechte-Gesetz einige Änderungen des Bürgerlichen-Gesetzbuchs in Kraft getreten. Ziel war es, die Position der Patienten gegenüber den behandelnden Ärzten zu verbessern, u.a. durch die Festschreibung von Dokumentationspflichten. Dabei kamen allerdings einige unscharfe Begriffe ins Spiel, mit denen sich die Gerichte in Zukunft herumschlagen müssen. So sollen die Ärzte nun im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, an anderer Stelle wird das Kriterium des »groben Behandlungsfehlers« eingeführt - ins Alltagsdeutsch übersetzt hieße das schon fast absichtlicher Behandlungsfehler.
Wird ein Behandlungsschritt nicht dokumentiert, gilt er als nicht ausgeführt. Doch auch für die Patienten ergeben sich Unklarheiten: So wurde hinsichtlich der Herausgabe der Patientenakten ein Pasus eingefügt, nach dem der Arzt dies verweigern kann, wenn »Rechte Dritter« dem entgegenstehen. Als vorteilhaft dürfte sich dagegen aber eine SGB-Änderung erweisen, nach der die Krankenkasse Patienten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern unterstützen müssen - bisher war dies ins Ermessen der jeweiligen Kasse gestellt. Beim Marburger Bund, dem Verband der angestellten Ärzte, sieht man die neue Gesetzgebung mit einer Mischung aus Gelassenheit und Skepsis. »Einerseits bringt das Gesetz gegenüber der bisherigen Praxis kaum Neues«, sagt Sprecher Hans-Jörg Freese, »allerdings müssen wir abwarten, ob sich in der Auslegung der neuen Paragrafen dann nicht doch eine veränderte Rechtsprechung ergibt. «

N I C H T S  G E W E S E N  Ob sich die per Gesetz präzisierten Dokumentationspflichten für die Patienten positiv auswirken, ist eine ganz andere Frage. Für Sandra Schlüter, die nach dem Kaiserschnitt ohne Narkose nun Schmerzensgeld vom Krankenhaus fordert, ergab sich kürzlich eine überraschende Wendung. Die Klinik, die sich zunächst händeringend für den Vorfall entschuldigt hatte, streitet in ihrem jüngsten Schreiben an die Schlüters den Vorfall nach über zwei Jahren nun plötzlich rundweg ab.
Ein Protokoll soll jetzt beweisen, dass es keine Unregelmäßigkeit gab; allerdings fehlen die Unterschriften des beteiligten Personals. »Wenn ich die neue Darstellung lese, habe ich das Gefühl, dass die Ärzte und ich in zwei verschiedenen Operationssälen waren«, entsetzt sich Sandra Schlüter, die längst zwischen Wut und Enttäuschung schwankt. Ihre Rechtsanwältin Sabrina Diehl, als Fachanwältin für Medizinrecht ausschließlich auf Patientenbelange spezialisiert, wundert sich über solche Schachzüge längst nicht mehr: »Da wird nicht aus Herzlosigkeit gemauert, sondern es geht schlicht um wirtschaftliche Aspekte.« Grund: Wenn die Versicherung einspringen muss, erhöht sich die Prämie der Berufs-Haftpflichtversicherung. Das bedeutet Mehrkosten für das Krankenhaus und bringt für den einzelenen Arzt Nachteile auf dem Arbeitsmarkt. Wer Fehler auf dem Kerbholz hat, ist für den neuen Arbeitgeber teurer - nicht selten ein K.-o.-Kriterium.

P E R F I D E   T A K T I K  Auch die Versicherungen sind in ihrem Umgang mit den Anspruchstellern und ihren Anwälten nicht zimperlich. »Wir können aus vielfacher Erfahrung schon sagen, dass die Versicherer gezielt eine Verzögerungstaktik betreiben«, sagt Sabrina Diehl. So werde sogar gegenüber ihrer Kanzlei immer wieder behauptet, dass Schreiben oder Telefaxe nicht angekommen seien, »einfach um immer wieder etwas Sand ins Getriebe zu streuen«, wie Sabrina Diehl anmerkt.Die für die Anwälte und die Kanzleimitarbeiterinnen allenfalls lästigen Manöver sollen letztendlich die geschädigten Patienten Resignation treiben. Nicht selten gelingt das auch: Zwei bis drei Jahre sind schon fast der Regelfall, bis der Streit über einen Behandlungsfehler ausgestanden ist.

Regulierung

Vergleiche bringen oft mehr

Trotz der nervenauftreibenden Winkelzüge landen inzwischen immer weniger Streitfälle vor dem Kadi; die Mehrzahl wird in Vergleichen zwischen den Versicherern und den Patientenanwälten geregelt. Angesichts der tendenziell höheren Entschädigungssummen, die die Gerichte in den letzten Jahrzehnten zubilligten, lassen sich mittlerweile zufriedenstellende Vergleiche erzielen - weitaus vorteilhafter, als es die einschlägigen Schmerzensgeld-Tabellen vermuten lassen. Die Diskrepanz rührt daher, dass in der Literatur immer noch Urteile gelistet sind, die zehn, mitunter 20 Jahre zurückliegen; andererseits werden die Ergebnisse außergerichtlicher Einigungen nicht systematisch erfasst.Rechtsanwältin Diehl nennt ein Beispiel: Während die aktuellen Tabellen für eine Beinamputation immer noch Sätze von 40.000 bis 50.000 Euro ausweisen, erzielte ihre Kanzlei in außergerichtlichen Verhandlungen mehrfach Beträge um 150.000, in einem Fall sogar 200.000 Euro. Das war allerdings der Fall eines vierzehnjährigen Mädchens, bei dem eine an sich harmlose Blinddarmoperation in eine Katastrophe mündete: Die Verletzung der Bauchschlagader führte dazu, dass die Ärzte ein Beim amputieren mussten, um ihr Leben zu retten.

S C H I C K S A L E  Vielfach müssen die Anwälte aber auch im Gerichtssaal erst einmal klarmachen, was für ein Schicksal die Mandanten erwartet.  »Es ist nun mal nicht so, dass man sagen kann, jemand hat sein Bein verloren, bekommt 50.000 Euro und damit ist die Sache erledigt«, mahnt Sabrina Diehl. »Nach einer Amputation ist eine dauerhafte Nachsorge erforderlich, weil sich der Strumpf immer wieder entzündet und oft nachoperiert werden muss, um die Prothese neu anpassen zu können.« Im Klartext bedeutet das, dass der verbliebende Rest der amputierten Gliedmaße im Laufe des Lebens immer weiter verkürzt wird. »Erst schmerzt der entzündete Stumpf, dann der frisch operierte, und nebenbei nehmen die Betroffenen oft dramatisch zu, sodass gerade die gefertigte Prothese kaum noch passt. Wenn sie sich so etwas vor Augen halten, wirken selbst hohe Entschädigungssummen wenig imposant«, so Diehl.

G E N U G T U U N G  Sandra Schlüter muss glücklicherweise nicht mit körperlichen Spätfolgen rechnen, allerdings sind die Zukunftspläne der jungen Familie nach diesem Trauma durchkreuzt. Eine erneute Schwangerschaft kommt für Sandra Schlüter derzeit nicht infrage. Tochter Emily, inzwischen zwei Jahre alt, wird nunmehr möglicherweise als Einzelkind aufwachsen. Das dies anders geplant war, weiß sie noch nicht.

www.patientundanwalt.de

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Schadenersatz: Als ob es nie passiert wäre

Anspruch  Neben dem Schmerzensgeldanspruch bestehen in den meisten Fällen noch weitere Schadensersatzansprüche. Dazu zählen neben den vordergründigen Einkommenseinbußen sämtliche Nachteile, die sich aus dem erlittenen Malheur ergeben, also auch gesundheitlich bedingter Mehrbedarf, Umschulungskosten oder ein behindertengerechter Umbau der Wohnung. Es gilt das Prinzip, dass die geschädigte Person zumindest finanziell so gestellt werden soll, als wäre der Schaden nicht zugefügt worden.

Umfang  Bei der Berechnung der Schadensersatzansprüche müssen die Gerichte abschätzen, wie sich das Erwerbsleben des Geschädigten im Normalfall weiterentwickelt hätte. Das Gesetz nennt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das Wort »Fortkommen«, sodass auch künftige Karriereperspektiven dabei nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Maßstab ist dabei eine durchschnittliche Entwicklung, wobei aber durchaus auch berücksichtigt wird, wenn der Betroffene eine Laufbahn bisher besonders engagiert verfolgt hat - z.B. durch ein begonnenes Meisterstudium. Zuletzt wird dann auch berücksichtigt, dass ein vermindertes Einkommen die spätere Rente schmälert.
Rente  Der Schädiger muss in der Folge für die Lebenszeit des Geschädigten die Differenz zwischen dem tatsächlichen und noch erzielbaren Einkommen und der realistisch zu erwartenden Erwerbsperspektive ausgleichen. Das Gesetz sieht hierfür monatliche Rentenzahlungen vor, während Schmerzensgeldansprüche häufig durch eine vorgeschaltete Einmalzahlung befriedigt werden.

Haushalt  Wenn die üblichen Tätigkeiten in und ums Haus aufgrund einer Verletzung oder eines Gesundheitsschadens nicht mehr ausgeübt werden können, spricht man vom sogenannten Haushalsführungsschaden. Der dadurch verursachte zusätzliche Aufwand muss vom Schädiger ebenfalls kompensiert werden; entweder in Höhe der Bruttolohnkosten, wenn dafür eine Haushaltshilfe eingestellt wird, oder aber fiktiv in Höhe der Nettostundensätze, wenn z.B. Angehörige die Arbeiten übernehmen. Können nur vorübergehend bestimmte Tätigkeiten im Haushalt nicht so wie gewohnt erledigt werden, z.B. wenn man wegen eines verstauchten Handgelenks zwei Wochen nicht staubsaugen kann, wird eine fiktive Abrechnung allerdings nicht infrage kommen - hier fehlt es schlicht am Schaden.

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Da läuft etwas schief - wie wehre ich mich?

1 INFORMIEREN  Bei den meisten medizinischen Eingriffen müssen Behandlungsrisiken in Kauf genommen werden, die man gegen den nicht zwangsläufig garantierten 100%-Erfolg der Operation abwägen sollte. Informieren sie sich bei planbaren Behandlungen daher über die Erfahrung anderer Betroffener z.B. im Internet oder im Bekanntenkreis. Oft kommen so alternative Therapieansätze zutage, die eventuell auch mit geringeren Risiken behaftet sind.

2 ARZTWAHL  Die bequeme wohnortnahe Versorgung ist nicht immer die beste Option - vor allem nicht,  wenn es sich um einen Eingriff handelt, der im benachbarten Krankenhaus vielleicht nur ein paarmal im Jahr ausgeführt wird. Dass man Sie dort trotzdem gerne operieren würde, hat meistens wirtschaftliche Gründe. Nutzen Sie dennoch die Möglichkeiten der freien Arztwahl und »fahnden« Sie selbst nach Spezialisten, z.B. mit der Guter-Rat-Ärzteliste. In jedem Fall sollten Sie eine Zweitmeinung einholen; die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

3 SKEPSIS WAHREN  Wenn Sie das Gefühl haben, dass bei der Behandlung etwas schiefläuft, sollten Sie auf keinen Fall den Dingen ihren Lauf lassen. In solchen Fällen bietet z.B. die Unabhängige Patientenberatung (Tel. 0800-011 77 22) kostenlos Rat und Unterstützung, sehr wahrscheinlich kann auch Ihr Hausarzt vermittelnd eingreifen, wenn Sie die direkte Auseinandersetzung mit dem Krankenhaus - oder Belegarzt scheuen.

4 FEHLER  Bei einem vermuteten Behandlungsfehler sollten Sie sich zunächst an Ihre Krankenkasse wenden. Diese schaltet den Medizinischen Dienst (MDK) ein, der mit unabhängigen Gutachtern prüft, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Der Vorteil des MDK liegt in der Neutralität - durch ein bundesweites Expertennetz ist immerhin gewährleistet, dass Gutachter und Behandler nicht etwa zusammen Golf spielen. Eine weitere Anlaufstelle sind die Gutachterkommissionen der Ärztekammern. Das Gutachtenergebnis führt noch zu keiner Entschädigung - die müssen Sie sich als Patient selbst einstreiten.

5 PROFIS  Wird der Fehler bestätigt, sollten Sie sich nicht vorschnell auf die Vergleichsangebote einlassen, mit denen Sie möglicherweise unzureichend abgefunden werden. Wenden Sie sich an eine auf Patientenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Denken Sie dabei jedoch daran, dass viele Medizinrechtler überwiegend Ärzte bzw. deren Versicherer vertreten und insoweit für Patienten nicht unbedingt die erste Wahl sind. 


Laura 30.04.2013Download als PDF

Es ist die schlimmste Angst werdender Mütter: Dass das Kind im Mutterleib stirbt. Diesen Albtraum erlebte Helga Manthey - doch dann kam heraus: Es war eine Fehldiagnose. Und großes Glück

Eigentlich ist es ein ganz normaler Wintertag. Helga geht mit ihrem Mann Carsten einkaufen, als sie das erlebt, was jede Schwangerschaft fürchtet: „Ich fühlte ein Ziehen im Bauch - und bekam Blutungen.“ Panisch fahren sie ins Krankenhaus. Dort stellt eine Ärztin fest, dass das Baby nicht mehr lebt! „Ich war unendlich verzweifelt. Schließlich war dieses Kind die Erfüllung eines Traumes.“

Ein Traum, für den sie alles getan hatten. Denn als sie sich kennenlernten, hatte Helga bereits drei Kinder aus erster Ehe - und mit einem gemeinsamen wollte es nicht recht klappen. Di künstliche Befruchtung war die letzte Chance. „Ich hatte mir gesagt, ich versuche es bis zu meinem 40. Geburtstag. Wenn es bis dahin nicht gelingt, soll es nicht sein.“ Vier Wochen vor dieser selbst gesetzten Fristerklärt die Frauenärztin: Helga ist schwanger. „Wir waren so unfassbar glücklich.“ Elf Wochen später scheint der Traum vorbei: Helga wird in den OP-Saal gerollt, wo der Fötus entfernt werden soll.

Am Tag danach das Unglaubliche: Zur Nachuntersuchung fährt die Ärztin mit dem Ultraschall über Helgas Bauch - und hört Herztöne!
„Ich konnte es nicht glauben: Mein Baby war noch da! Im Überschwang umarmte ich die Ärztin, habe gelacht und geweint zugleich.“ Als Carsten ins Krankenhaus kommt und die Nachricht hört, schaut er seine Frau an, als wäre sie verrückt - bis er auf den Ultraschall blickt. Dann fällt er Helga in die Arme.

Erst nach einer Weile wird beiden klar, was sie gerade erlebt haben. Zwei Fehler hatte die Ärztin gemacht: eine falsche Diagnose gestellt - und die Operation mangelhaft ausgeführt. „Der zweite Fehler rettete meine Tochter. Es ist ein Wunder, dass unsere Kleine lebt.“

„Ich wusste: Da ist ein Schutzengel“

Zu diesem Zeitpunkt hat Helga noch sieben Monate Schwangerschaft vor sich. Viel Zeit um sich zu sorgen, was werden wird. „Aber das Gegenteil war der Fall: Ich hatte fast keine Angst mehr. Nach dem, was wir durchgemacht hatten, wusste ich: Unser Kind hat einen Schutzengel - der würde weiter aufpassen.“
Und so genießt Helga die Zeit, versucht, sich zu entspannen. Von ihrer Arbeit wird sie freigestellt. „Es war wunderschön: Ich lag auf der Couch und habe meinen Bauch gestreichelt.“ Nur ab und an kommen böse Zweifel: Was, wenn die Zeit im Krankenhaus dem Kind doch geschadet hat? „Ich hatte ja vor und während der OP Medikamente bekommen, als wäre ich nicht mehr schwanger.“
Als Rebecca - fünf Wochen zu früh -  auf die Welt kommt, sind alle Ängste verschwunden: Das Mädchen ist gesund. Und wird sich normal entwickeln, wie die Ärzte sagen. Zwar ist die erste Zeit hart, weil Rebecca schreit und schreit. „Aber nach einem halben Jahr war das vorbei - und wir wurden einfach nur glücklich in unserer Familie.“ In dieser Zeit beschließt Helga, die Ärztin zu verklagen. „Es ging mir dabei nicht um Rache. Ich wollte einfach nur das, was ich erlebt habe, öffentlich machen. Damit jede Schwangere, die Blutungen hat, sich eine zweite Meinung einholt.“ Anders als sie selbst, die stets nur von der einen Ärztin behandelt wurde.

Jetzt haben ihr Richter 12.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. „Das hilft uns bei vier Kindern natürlich schon. Aber ganz ehrlich: Eine Entschuldigung der Ärztin hätte mir mindestens genauso viel bedeutet. Ein Blumenstrauß - irgendeine Geste. Aber das wäre wohl als Schuldeingeständnis gewertet worden - und kam so auch nicht.“

Heute, vier Jahre nach dem Albtraum, turnt Rebecca über das Sofa im Wohnzimmer. Im Hintergrund: glückliche Eltern. „Rebecca kommt uns vor wie aus dem Bilderbuch. Wir sind so stolz auf sie.“ Doch trotz allen Glücks - der Schock wirkt nach. Filme über Neugeborene etwa kann Helga nicht mehr schauen. „Das ertrage ich nicht. Auch bin ich viel besorgter als bei meinen anderen Kindern. Wenn ich mich etwa auf dem Spielplatz mit Müttern unterhalte, bin ich gar nicht richtig da - sondern schaue unentwegt, wo Rebecca ist, was sie gerade macht - und habe fast schon die Arme ausgebreitet, um die aufzufangen.“ Auch Helgas Mann ist kritisch und besorgt geworden. „Er misstraut Ärzten heute grundsätzlich. Und geht schnell an die Decke, wenn er das Gefühl hat, jemand macht hier möglicherweise einen Fehler, weil er unachtsam ist.“
Doch so schlimm die Erlebnisse waren - sie hatten auch positive Folgen.

„Auch unsere Liebe ist stärker geworden“

„Ich bin mir heute viel bewusster, was für ein Geschenk ein Kind wie meine Tochter sit. Und nehme mir mehr Zeit für sie.“ Auch die Beziehung zu Carsten ist gestärkt: „Ich weiß, was für ein toller Beschützer mein Mann ist. Nicht nur für Rebecca - sondern auch für mich.“


Express 21.04.2013Download als PDF

Gynäkologin übersah Herzschlag im Ultraschall, aber das Baby überlebte die Ausschabung

Marl – Rebecca (3) ist ein fröhliches, aufgewecktes Mädchen – und das größte Glück von Mama Helga Manthey-Tautorus (45) und Papa Carsten (44). Aber die Kleine ist auch ein medizinisches „Wunderkind“ mit einer unglaublichen Geschichte:
In der 11. Schwangerschaftswoche hielt eine Gynäkologin das Baby irrtümlich für tot, führte direkt
eine Ausschabung bei der Mutter durch. Und dieser überflüssige Eingriff brachte die Kleine nur nicht um, weil auch er fehlerhaft war. Jetzt fand der doppelte Ärztepfusch sein juristisches Ende: Die Klinik zahlte der Mutter 12 000 € Schmerzensgeld.

Rückblick auf vier Jahre Rechtsstreit, Wechselbäder der Gefühle, Glück und Schrecken.
Endlich schwanger:  2008, nach der Scheidung der ersten Ehe, aus der Helga Tautorus schon drei erwachsene Kinder hat, heiratet die gelernte Konditorin ihren ehemaligen Arbeitskollegen Carsten Manthey (44). Er war immer solo, das Paar wünscht sich nichts sehnlicher als ein eigenes, gemeinsames Kind. Doch es klappt nicht. Helga ist schon über 40, die Zeit verrinnt, die Marler suchen ärztliche Hilfe. „Wir haben alles Ersparte zusammengekratzt für eine künstliche Befruchtung.“

Der erste Anlauf – vergebens. Der zweite Anlauf – gelingt! „Am laut gestellten Telefon hörte mein Mann die freudige Nachricht mit!“ Alles ist bestens, bis zur 11. Schwangerschaftswoche. Blutungen, Verdacht auf Fehlgeburt, sofort ins Krankenhaus.

Die diensthabende Assistenzärztin macht einen Ultraschall – und sieht kein Leben, findet keinen Herzschlag mehr. Helga Manthey-Tautorus bricht zusammen, kriegt Beruhigungsmittel. Noch am selben Tag führt die Ärztin eigenhändig die Ausschabung der Gebärmutter durch, um Reste des Mutterkuchens auszuräumen. Vom Baby ist keine Rede mehr. Fehlgeburt, für Helga Manthey-Tautorus der größtmögliche Schock: „Es war kurz vor meinem 42. Geburtstag. Ich dachte: das war's...“
Im routinemäßigen Ultraschall vor der Entlassung, ob wirklich „alles raus ist“, sieht die Ärztin plötzlich das Herz schlagen, „und ich sehe es auch“, sagt Helga. Ein Wunder! Das Kind lebt! Es hatte sogar die voreilige Ausschabung überstanden. Aber nur, weil auch dieser krasse Eingriff nicht richtig durchgeführt worden war.

Unfassbar! Doppelter Ärztepfusch mit Happy End. Mama Helga: „Ich habe geweint vor Glück, die Ärztin sogar in den Arm genommen...“

In der 35. Woche erblickt Wunschkind Rebecca das Licht der Welt, 2190 Gramm schwer, 43 Zentimeter groß.

Als die Kleine über den Berg ist, dämmert den Eltern die Ungeheuerlichkeit des Vorgefallenen. Sie verklagen die Klinik – und erhalten jetzt 12 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Fall ging bis vors Oberlandesgericht Hamm, deshalb hat es so lange gedauert, erläutertSabrina Diehl (31), Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl: „Die Ärztin hat alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Sie hat die Herztöne unvollständig kontrolliert, sie hätte einen Oberarzt hinzuziehen müssen und diese Ausschabung nie eigenmächtig machen dürfen. Aber natürlich haben die Eltern auch Glück gehabt, dass diese Frau alles verbockte.“ Denn sonst wäre Rebecca tot. Jetzt feiert das Mädchen bald den vierten Geburtstag.

Risiko Fehlgeburt
Etwa 10% aller Schwangerschaften enden frühzeitig mit einer Fehlgeburt, die meisten davon – rund 80 Prozent – vor der 12.Woche. Deshalb fühlen sich viele werdende Eltern erst ab der 12. Schwangerschaftswoche sicher. Grund für Fehlgeburten sind in den allermeisten Fällen spontane Chromosomenstörungen, wenn Eizelle und Samen verschmelzen. Die Embryonen sterben dann spätestens in der Phase der Organbildung bis 12.Woche. Ungefähr ab der 7.Woche sind die Herztöne nachzuweisen.


marl aktuell 13.04.2013Download als PDF

Was haben die „Tagesschau“-Moderatorin Dr. Susanne Holst, der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach und die Marler Rechtsanwältin Sabrina Diehl gemeinsam? Dies wurde klar, hat man am vergangenen Dienstag die Sendung „Menschen bei Maischberger“ in der ARD verfolgt. Denn dort fand sich diese illustre Runde von Experten zusammen und diskutierten zum Thema: „Der ausgelieferte Patient: Wie finde ich den richtigen Arzt?“.


Die Fachanwältin für Medizinrecht begleitete eine Mandantin, die nach einer PDA (Rückenmarksnarkose) eine Querschnittslähmung erlitten hatte. „Es ist schon ein Ritterschlag, wenn man in eine so renommierte Sendung mit derart hochkarätigen Experten eingeladen wird“, so die sympathische Anwältin.


Die ARD sei auf sie aufmerksam geworden, da sie sich in einem von Männern dominierten Rechtsgebiet erfolgreich behauptet. Auch andere Sender seien auf sie aufmerksam geworden und es lägen verschiedene interessante Angebote vor. Worum es im Einzelnen geht wolle sie aber noch nicht verraten.


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