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Bild vom 05.10.2015 Starb ihr Mann, weil er keine Atem Maske bekam Ärztepfusch Behandlungsfehler Medizinrecht Lungenkrebs Nierenstein Sabrina Diehl Fachanwältin Patienten KrankenhausDownload als PDF

„Ich habe ihn noch in den Arm genommen, ihm gesagt dass ich ihn liebe. Dann hat er seine Augen geschlossen.“

Mit stockender Stimme beschreibt Patricia R. (48) die letzten Sekunden im Leben ihres Mannes Stephan (verstorben, 51). Er hatte Lungenkrebs, der bis ins Hirn streute. Vier Jahre lebte er damit. Dann kam er für eine vergleichsweise harmlose Nierenstein-OP wieder in die Klinik.

Patricia R.: „Zwei Tage nach der OP hatte er starke Schmerzen, sprach mit seiner Mutter darüber, sagte, dass er Medikamente bekommen hat, die müde machten.“

Am Morgen danach kam er plötzlich auf die Intensivstation. Die Witwe: „Er hat uns von Panikattacken erzählt, dass ihm die Notklingel runtergefallen ist und er um Hilfe geschrien hat. Ich gehe davon aus, dass er seine Atemmaske nicht trug. Die brauchte er, weil er im Schlaf Atemaussetzer hatte. Deshalb die Panik.“

Dann ging alles sehr schnell. Notoperation wegen Blutvergiftung. Herzstillstand. Künstliches Koma. Sechs Wochen später war Stephan R. tot. Jetzt hat Ehefrau Patricia R. die Klinik verklagt - und erhebt schwere Vorwürfe.

Sie: „Wenn Stephan die Maske getragen hätte, wäre es ihm möglich gewesen, Hilfe zu holen und zu klingeln. Wenn man sich sorgfältig gekümmert hätte, würde er noch leben.“

Die Klinik stellt die erhobenen Fehler in Abrede. Man habe zeitnah auf die Verschlechterung des Allgemeinzustands reagiert.

In der Klageerwiderung heißt es unter anderem: „…Auch wird explizit bestritten, dass dem Erblasser die Notklingel herunter gefallen war und er die Schlafmaske nicht getragen habe.“

Patientenanwältin Sabrina Diehl (34, Marl) dazu: „Meine Mandantin kämpft dafür dass der Fall aufgeklärt wird. Ich gehe davon aus, dass ein Gutachter die erhobenen Vorwürfe bestätigen wird.“


Viel Spaß vom 24.09.2015 Pfusch des Gutachter ist mein Todesurteil Sabrina Diehl Fachanwältin für Medizinrecht Schadensersatz SchmerzensgeldDownload als PDF

 

Wie konnte das nur passieren? Die Frage geht dem ehemaligen Bergmann Josef G. (56) und seiner Frau Claudia (48) aus Kamp-Lintfort (NRW) nicht aus dem Kopf. Sie sind sprachlos, wie der medizinische Gutachter Dr. M. so unverantwortlich handeln konnte. „Sein Pfusch ist mein Todesurteil!“, erklärt Josef und schaut entsetzt auf seine Röntgenaufnahmen.

Es sind zwei Fotos, die das ganze Ausmaß des Fehlers aufzeigen. Das erste Röntgenbild ist datiert auf den Mai 2012. „Der dunkle Schatten auf der Lunge meines Mannes ist mit bloßem Auge deutlich zu erkennen“, sagt Claudia fassungslos. „Und das soll dem Gutachter nicht aufgefallen sein? Warum hat er meinen Mann nicht sofort informiert? Das hätte seine Überlebenschancen auf 70 Prozent abgehoben“, fährt sie fort.

Die deutet auf die zweite Röntgenaufnahme, neun Monate später. Der Schatten ist dort noch größer, „wir sehen hier das Ergebnis seines Schweigens! Der Tumor war inzwischen faustgroß, ist dann herausoperiert worden. Doch der Krebs hatte vier Monate Zeit in die Leber, Milz und Lymphknoten zu streuen!“, erklärte die Ehefrau. Dem Paar läuft die Zeit davon. „Diese Krankheit ist unheilbar. Ich weiß nicht, wie lange mir noch bleibt“, fügt Josef hinzu.

Gegen die Schmerzen muss er starke Medikamente nehmen. Jahrzehnte hatte der Ex-Bergmann unter Tage gearbeitet. Wegen seiner Rücken- und Knieprobleme beantragte Josef vor einigen Jahren seine vorzeitige Rente. „ Daraufhin hat das Sozialgericht eine Begutachtung bei einem Orthopäden angeordnet. Das war im Mai 2012“, erinnert sich Josef. „Doch der sprach nach der Untersuchung nicht mit mir über meine auffälligen Röntgenbilder und so fiel alles unter den Tisch!“

Josef ahnte nichts, bis er von einem weiteren Arzt untersucht wurde. „Er sah die Röntgenbilder und schlug die Hände über dem Kopf zusammen!“ Der Tumor wurde entfernt, aber die anschließende Chemo musste Josef wegen Unverträglichkeit abbrechen. Nun will er Gerechtigkeit: „Der Gutachter soll und muss für seinen Fehler geradestehen, damit meine Familie wenigstens versorgt ist, wenn ich mal nicht mehr da bin.“ Doch dieser lässt über seinen Anwalt ausrichten, dass er sich nicht zum Verfahren äußert. Josef steht mit seiner Klage noch ein langer Weg bevor.

„Der Orthopäde hat fahrlässig gehandelt“

Juristin Sabrina Diehl (33) vertritt die Interessen ihres Mandanten Josef G. in der rechtlichen Auseinandersetzung gegen den Gutachter.

„Wir fordern 100.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für diesen groben Fehler.“

„Obwohl es als Orthopäde nicht sein Aufgabengebiet war, hätte er meinen Mandanten auf den deutlich erkennbaren Schatten auf der Lunge hinweisen und das besprechen müssen. Er darf nicht einfach darüber hinweggehen. das ist fahrlässig und unverständlich. Der Gutachter hätte Verantwortung zeigen müssen und durfte es nicht einfach so laufen lassen, wie es gelaufen ist.“  


Mnsterlndische Zeitung vom 28.09.2015 Vechtaer rzte im Fokus der Justiz Fnfjhrige nach Behandlund gestorben Krankenhaus bedauert den Vorfall Sabrina Diehl Fachanwltin fr Medizinrecht Schmerzensgeld SchadensersatzDownload als PDF

 

Die Eltern brachten das Kind Anfang Februar ins Marienhospital. Als sich der Zustand verschlechterte, kam es in eine Oldenburger Klinik. Dort starb es.

Vechta. Gegen eine Ärztin aus dem St. Marienhospital Vechta ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Es liege ein „Anfangsverdacht auf fahrlässige Tötung vor“, erklärte gestern Martin Rüppell, Sprecher der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Ebenso werde gegen einen Hausarzt ermittelt. Grund ist der Tod eines fünfjährigen Mädchens. Laut Bericht der „Bild am Sonntag“ hatten die Eltern das Kind am 4. Februar in die Vechtaer Klinik gebracht, weil es stark hustete. Vorher habe das Kind eine Lungenentzündung gehabt, zitierte das Blatt die Mutter. Man hatte im Krankenhaus auch darauf hingewiesen, berichtete „Bild am Sonntag““. Gleichzeitig habe der Vater im Laufe der Behandlung in der Klinik angefragt, ob das Kind geröntgt worden sei. Der Zustand des Mädchens habe sich immer mehr verschlechtert, so dass es zwei Tage später ins Klinikum Oldenburg verlegt worden sei. Laut Zeitung sei es hier zu Organversagen und Blutvergiftung gekommen, das Kind sei am 6. Februar gegen 19 Uhr verstorben, berichtet „Bild am Sonntag“.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft das Wort. Ein medizinisches Gutachten soll klären, ob offenbar eine Lungenentzündung Grund für den Tod des Mädchens war und ob die Ärzte diese Lungenentzündung hätten früher erkennen können, so Staatsanwalt Rüppell. Das Gutachten ist noch in Arbeit.

Aus dem Vechtaer Marienhospital gab es gestern eine schriftliche Stellungnahme. „Wir bedauern zutiefst, dass die Erkrankung der kleinen Leni diesen tragischen Verlauf genommen hat“, teilen die Geschäftsführer Ulrich Pelster und Aloys Muhle mit. „Wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinderklinik waren und sind wir auch erschüttert über ihr Versterben“, teilten die Krankenhaus-Leiter weiter mit.

Sie baten gestern um Verständnis, „dass wir uns aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens inhaltlich nicht weiter äußern können“. Die Vechtaer Klinik werde die Ermittlungsbehörde „in jeder denkbaren Form bei der Klärung unterstützen“.


Bild am Sonntag vom 27.09.2015 starb Leni weil die Ärzte nicht röntgen wollten Sabrina DiehlFachanwältin für Medizinrecht SchmerzensgeldDownload als PDF

 

Eltern verzweifelt: „Unsere Tochter könnte noch leben.“ Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Tötung gegen Kinderklinik

Seit drei Wochen würde Leni zur Schule gehen. Wenn sie noch da wäre. Die aufgeweckte Fünfjährige war der ganze Stolz ihrer Eltern, Katja (32) und Matthias Hoffmann (45, Namen geändert). Sie radelte über die Bürgersteige ihres Heimatdorfes, sie sang Lieder aus dem Radio nach, oft mit lustigen Wortkombinationen. Sie war stolz, auf Englisch sagen zu können: „ I’m fine.“-„Mir geht es gut.“

Nur ein kleiner Schatten lag über ihrer Kindheit. Sie hatte empfindliche Bronchien, litt öfter an Asthma-Anfällen und Lungenentzündungen. Doch die moderne Medizin kann solche Erkrankungen ja gut behandeln.

Am 4. Februar dieses Jahres erwischt es Leni wieder. Ihre Mutter: „Sie fieberte seit Tagen und hustete am Morgen extrem stark. Ich kannte die Symptome und brachte sie ins Krankenhaus.“ In der Kinderklinik des St. Marienhospitals Vechta fallen hohe Entzündungswerte im Blut auf. Ein Röntgenbild der Lunge wird nicht erstellt. „Obwohl ich auf Lenis vorhergehende Lungenentzündung hinwies“, so Katja Hoffmann. Sie erinnert sich nur zu genau an diese Zeit, führte ein Protokoll.

Am nächsten Morgen kommt auch der Vater in die Klinik. Matthias Hoffmann: „Ich fragte, ob sie geröntgt worden war.“ Das Personal verneinte, es werde gegen die Symptome einer Virusgrippe behandelt. Zu dieser Zeit herrschte gerade eine Influenza-Welle.

Im Laufe des Tages wird Lenis Husten immer stärker, das Fieber steigt auf 40,5 Grad. Vergeblich bemüht sich ihre Mutter, sie genauer untersuchen zu lassen. Als nachmittags eine Schwester für eine Urinprobe kommt, hustet Leni so stark, dass sie sich übergibt. Ihre Mutter: „Das Ergebnis war nicht eindeutig. Eine weitere Probe sollte Aufschluss bringen.“ Doch dazu kommt es nicht mehr.

Am nächsten Morgen, dem 6. Februar ist das kranke Kind kaum noch ansprechbar. Es spuckt Blut. Ein Arzt meint, da sei wohl vom Husten eine Ader geplatzt.

Eines der letzten Fotos von Leni zeigt sie bleich, mit blauen Lippen. Ihren geliebten Teddy hält sie fest umklammert. Die Eltern flehen die Ärzte an. Endlich wird das Mädchen geröntgt.

Dann geht alles ganz schnell. Ein Lungenflügel sei eingefallen und entzündet, sagt ein Oberarzt zur Familie. Lenis Puls rast inzwischen. Sie kommt auf die Intensivstation, wird maschinell beatmet. Lebensgefahr! Verlegung ins Klinikum Oldenburg. Aufnahme um 16.30 Uhr. Blutvergiftung, Organe versagen, die Ärzte bekommen Lenis Kreislauf nicht stabil. Um 19.02 Uhr schalten sie die lebenserhaltenden Apparate ab.

Statt der Ärzte behandeln nun Ermittler der Staatsanwaltschaft Oldenburg den Fall. Sprecher Martin Rüppell (36): „ Es besteht der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung. Es geht um die Frage, ob die Ärzte die Lungenentzündung des Mädchens hätten früher erkennen müssen, und ob dies den Tod des Kindes verhindert hätte.“ Das in Auftrag gegebene medizinische Gutachten liegt noch nicht vor. Es könnte für die beschuldigten Ärzte Gefängnis bedeuten. Das St. Marienhospital teilt auf BamS-Anfrage mit, die Mitarbeiter der Kinderklinik seien tief erschüttert über Lenis Versterben.

Lenis Vater ist überzeugt: „ Hätte man sie rechtzeitig geröntgt, würde sie noch leben.“ Im Abschlussbericht des Klinikums Oldenburg steht als letzter Befund, dass ein Streptococcus-Keim mit unauffälligem Resistenzmuster“ gefunden wurde. Sabrina Diehl (34) ist Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl (NRW) und vertritt die Ansprüche von Lenis Eltern. Sie sagt: „ Ein normales Antibiotikum wie Penicillin hätte Leni wahrscheinlich das Leben retten können.“

 


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