Beschluss des OLG Oldenburg vom 12.07.2012 – 2 W 38/12 – Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei außergerichtlicher Tätigkeit als Privatgutachter
Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen wie ein Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 406 I ZPO.