1. Das OLG kam zu dem Ergebnis, dass das Aushändigen eines Aufklärungsbogens, hier der Firma Perimed, vier Monate vor einer Koloskopie (Darmspiegelung) für eine wirksame Einwilligung nicht ausreichend ist. Der behandelnde Arzt hat ein individuelles Aufklärungsgespräch mit dem Patienten zu führen. Der Arzt darf nicht darauf vertrauen, dass der Patient den Inhalt des Aufklärungsbogens tatsächlich zur Kenntnis genommen hat und auch verstanden hat. Dies muss er in einem Gespräch klären.
2. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung durch den Arzt/das Krankenhaus ist in der ersten Instanz vorzubringen, und zwar dann, wenn aufgrund des Beweisbeschlusses eine Verurteilung wegen mangelnder Aufklärung in Betracht zu ziehen ist. Es ist diesbezüglich irrelevant, wenn der Sachverständige die Aufklärung aus medizinischer Sicht für ausreichend hält. Der Einwand der hypothetischen Einwilligung erst in der zweiten Instanz gilt als neues Verteidigungsmittel und ist somit verspätet.
Nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 1222 ff.
Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.