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Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2010 - 5 U 120/09 - Aufklärungsumfang bei Augenlaseroperation

1. Bereits im Jahr 2000, als die Laseroperation am Auge (sog. LASIK) noch als Neulandmethode galt, gehörte zum Umfang der Aufklärung eine erhöhte Blendempfindlichkeit des Auges, weil bereits der Ursachenzusammenhang zwischen Pupillendurchmesser, Größe der Behandlungszone und Blenderscheinungen bekannt waren. Ein allgemeiner Hinweis auf Blenderscheinungen war nicht ausreichend, es musste das konkrete Risiko des Patienten besprochen werden.

2. Eine erhöhte Blendempfindlichkeit nach vorangegangener Augenlaserbehandlung rechtfertigt einen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 10.000,- €. Vor allem ist er nicht mehr in der Lage, mit zumutbaren Hilfsmitteln ein Kfz sicher im Straßenverkehr zu führen.


Nachzulesen in Versicherungsrecht 2010, 226 f.

Zusammengefasst von Patientenanwältin - Arzthaftung - Sabrina Diehl.


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