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Informationen bei einem Anwaltswechsel

Information zum Anwaltswechsel:

 
Grundsätzlich gilt, dass die Mehrkosten bei einem Rechtsanwaltswechsel nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, nämlich z.B. dann, wenn Sie als Mandant den Anwaltswechsel nicht verschuldet haben. Dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Anwalt verstirbt und innerhalb der Kanzlei etwa durch einen Kollegen das Mandat nicht fortgeführt wird. Seitens der Rechtsschutzversicherungen wurden für diesen Ausnahmefall die Kostenübernahme bei einem Anwaltswechsels zugesagt. Und auch Mandanten, denen Prozesskostenhilfe zugesprochen wurde, müssen keine Angst haben. In diesen Fällen konnten wir erneute Prozesskostenhilfe erlangen, da sie den Wechsel nicht zu verantworten hatten.
 
Wenn Sie diese Informationen für den eigenen Gebrauch oder die Weiterleitung an Freunde, Verwandte oder Bekannte benötigen, können Sie eine Zusammenfassung im Format einer PDF-Datei gerne hier herunterladen:
 

Informationen bei einem Anwaltswechsel

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Grundsätzlich gilt, dass die Mehrkosten bei einem Rechtsanwaltswechsel nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, nämlich z.B. dann, wenn Sie als Mandant den Anwaltswechsel nicht verschuldet haben. Dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Anwalt verstirbt und innerhalb der Kanzlei etwa durch einen Kollegen das Mandat nicht fortgeführt wird. Seitens der Rechtsschutzversicherungen wurden für diesen Ausnahmefall die Kostenübernahme bei einem Anwaltswechsels zugesagt. Und auch Mandanten, denen Prozesskostenhilfe zugesprochen wurde, müssen keine Angst haben. In diesen Fällen konnten wir erneute Prozesskostenhilfe erlangen, da sie den Wechsel nicht zu verantworten hatten.
 
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Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.

Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:

Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL

Fachanwältin für Medizinrecht
 
 
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