Ein besonders unverständliches Regulierungsverhalten des beklagten Krankenhauses nach festgestelltem groben Behandlungsfehler kann ein wichtiger Grund für die Zubilligung einer Kapitalabfindung gem. § 843 III BGB anstelle einer Unterhaltsrente nach § 843 I VGB sein.
Nachzulesen in MedR 2012, 515.
Zusammengefasst von Patientenanwalt Sabrina Diehl.