Mit Wirkung 26.02.2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit führt hierzu aus: „Die Rolle der Patientinnen und der Patienten in der Gesundheitsversorgung hat sich gewandelt.
Sie sind nicht mehr nur vertrauende Kranke, sondern auch selbstbewusste Beitragszahler und kritische Verbraucher.“ Die Bundesregierung verfolgte hiermit das Ziel, die Position der Patientinnen und Patienten gegenüber Leistungserbringern und Krankenkassen zu stärken. Aber hat sie das Ziel erreichen können?




