Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist ein Spezialgebiet des Medizinrechts und erlangt für Patienten immer größere Bedeutung! Es handelt sich um ein sehr umfangreiches und schwieriges Rechtsgebiet, sodass Landgerichte sogar spezielle Arzthaftungskammern, die Oberlandesgerichte spezielle Arzthaftungssenate eingerichtet haben.
 
Ohne diese Spezialzuständigkeiten würde Ihre Angelegenheit nicht nach Rechtsgebiet, sondern nach Buchstaben verteilt werden.
Bis zum Jahr 2013 war das Arzthaftungsrecht reines Richterrecht. D.h. es gab kein spezielles Gesetz, in dem Rechte von Patienten zusammengefasst waren. Im Jahr 2013 wurde das Patientenrechtegesetz eingeführt und hierüber wurde groß in der Presse berichtet. Tatsächlich wurden zum Thema Arzthaftungsrecht die Paragrafen 630 a – h BGB eingefügt – insgesamt also nur 8 Paragrafen. Auch wenn dies in den Medien groß angepriesen wurde, so hat dies an der Situation für Patienten rein gar nichts geändert. Wie sollen auch nur 8 Paragrafen die Rechtsprechung zusammenfassen, die sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat? Der einzig positive Effekt meiner Meinung nach ist, dass das Patientenrechtegesetz verdeutlicht, dass Patienten überhaupt Rechte haben. Das ist leider noch nicht bei jedem angekommen und es sitzt leider noch immer fälschlicherweise in vielen Köpfen die Fehleinschätzung:

„Gegen Ärzte und Krankenhäuser habe ich doch eh keine Chance!“

Das stimmt so nicht. Es ist zwar nicht einfach, jedoch sind Sie als Patient definitiv nicht machtlos! Es gibt zahlreiche Besonderheiten im Arzthaftungsrecht und Möglichkeiten der Beweiserleichterungen für Patienten. Diese Abweichungen können oft nur von spezialisierten Patientenanwälten umfänglich überblickt werden. Nicht nur die Verfahrensdauer kann durch geschicktes Vorgehen somit verkürzt werden.
Ein etwaiger Prozess – auch wenn die außergerichtliche Einigung das Ziel ist – muss gut vorbereitet werden. Zu bedenken gilt, dass eine korrekte, zielführende Bearbeitung eines arzthaftungsrechtlichen Mandates mit einem ordentlichen Ergebnis (also keinem schnellen billigen Vergleich) Kenntnisse von Recht und Medizin verlangen. Trotz Spezialisierung nimmt die Aufarbeitung sehr viel Zeit in Anspruch. Alle Ihre Patientenakten sind anzufordern und anschließend durchzuarbeiten, um den Behandlungsverlauf nachzuvollziehen und genau darstellen zu können. Im Anschluss ist der ärztliche Behandlungsfehler sauber herauszuarbeiten, um sodann den eingetretenen ursächlichen Schaden genau zu beschreiben.
 
Sodann müssen unter Berücksichtigung der sich im ständigen Fluss befindlichen Rechtsprechung Ihre in Betracht kommenden Ansprüche (Schadensersatz und Schmerzensgeld) herausgearbeitet und beziffert werden. Unsere Tätigkeit kurz zusammenzufassen war bereits eine Herausforderung. Es hängen viele Details mit der Bearbeitung eines arzthaftungsrechtlichen Mandates zusammen, die wir im Einzelnen mit Ihnen gerne erörtern. Dies hier soll nur einen Überblick über das Arzthaftungsrecht verschaffen. Das Medizinrecht ist kompliziert, das Arzthaftungsrecht ungemein anspruchsvoll.
 
Vertrauen Sie daher auf einen erfahrenen Patientenanwalt!
 
 
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