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Mein Herne vom 13.02.2021 - Wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat - Rechtsanwältin Sabrina Diehl zu Behandlungsfehlern

Text Mein Herne 13.02.21

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Quelle: "Mein Herne" Ausgabe 13.02.21

Wenn der Arzt einen Fehler gemacht hat

Rechtsanwältin Sabrina Diehl zu Behandlungsfehlern

MEDIZINRECHT – Laut Statistik geht jeder Bundesbürger im Durchschnitt 9,9 Mal (2018) im Jahr zum Arzt. Die Gefahr, Opfer von „Ärztepfusch“ zu werden, ist also hoch. Bundesweit wurden 2017 rd. 709 Millionen Behandlungsfehler registriert. Unabhängig vom Alter sind die Patienten oft ratlos, wenn sie wissen oder glauben, Opfer einer fehlerhaften Behandlung geworden zu sein. Es kursiert noch immer das falsche Gerücht, dass man als Patient ohnehin keine Chance hat. Dem ist nicht so. Spätestens seit Einführung des Patientenrechtegesetzes ist klargestellt: Sie als Patient haben Rechte, erklärt Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Laut Rechtsprechung handelt es sich hierbei um eine nicht ordnungsgemäße, d. h. nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechende Behandlung durch einen Arzt oder eine Ärztin oder auch einen Angehörigen anderer Heilberufe. Vereinfacht ausgedrückt: Nicht allein der negative Ausgang einer Behandlung belegt, dass ein Arzt Sie falsch behandelt hat. Einfach gesagt muss der Patient dem Arzt einen handwerklichen Fehler nachweisen, der dann wiederum zu einem gesundheitlichen Schaden führen muss.

Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Abläufe beziehen oder es kann sich zum Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe über ihre Risiken und Folgen stellt eine Verletzung von Pflichten aus dem Behandlungsvertrag dar. Das bedeutet nicht, dass dem Verursachenden menschlich immer ein Vorwurf zu machen ist. Dennoch muss auch klar sein, dass jeder – so auch ein Arzt – für seinen Fehler und dessen Folgen einstehen muss.

Für den Fall von Behandlungsfehlern müssen Ärzte ohnehin haftpflichtversichert sein. 2019 haben sich etwa 10.705 Menschen getraut, einen Behandlungsfehler gegenüber den Gutachterkommissionen und Krankenkassen zu melden. Etwa jeder dritte davon wurde bestätigt. Von dieser Statistik nicht erfasst sind diejenigen, die Ansprüche ohne diese Einrichtungen gegenüber den Ärzten und Krankenhäusern angemeldet und ggfs. klageweise durchgesetzt haben. Nicht umfasst sind ebenso diejenigen Patienten, die nichts unternommen haben.

Wenn Sie also glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden, um für Ihr Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz einzutreten.

 

Nachtrag 15.02.21: Wir bitten um Entschuldigung! Es hat sich leider ein redaktioneller Fehler eingeschlichen. Richtigstellung: Es wurden 2017 rund 709 Millionen Behandlungsfälle registriert. Die Zahlen hinsichtlich der registrierten Behandlungsfehler stimmen dann wieder.


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