Peter Schröder (58) lag in nur drei Jahren 22 Mal auf dem OP-Tisch
Gelsenkirchen – Ein kleiner Unterschied war immer da. Peter Schröder (58) hatte das rechte Bein von Geburt an ein paar Zentimeter kürzer. Das glich ein erhöhter Schuhabsatz aus. „Ich habe als Kind Fußball gespielt, später Rasen gemäht, gekegelt, ich konnte allesmachen“, erzählt der Familienvater aus Gelsenkirchen. Doch damit ist jetzt Schluss. Der Angestellte ist schwerbehindert, lebenslänglich pflegebedürftig. Grund: der Versuch, das Bein gleichzeitig mit dem Einsatz einer neuen Hüfte operativ zu verlängern, ging brutal schief.
Der ehemals fitte Mann (Controller bei „eon“) sitzt meist im Rollstuhl, schafft nur noch mühsam ein paar Schritte am Rollator. Das Bein, das eigentlich verlängert werden sollte, ist zwölf Zentimeter kürzer - und der ehemals mobile Campingfan hat den Horror von 22 Operationen in drei Jahren durchlitten.
Jetzt klagt er mit Patientenanwältin Sabrina Diehl (32) gegen die für die erste OP-Staffel verantwortlichen Ärzte. Auf 150 000 Euro Schmerzensgeld und monatliche Zahlung von 2400 €. „Denn mein Leben“, sagt er bitter, „hat sich seit diesem Pfusch leider um 180 Grad zum Schlechten gedreht.“
Im Juli 2010 ging Schröder erstmals ins Krankenhaus, um sich beraten zu lassen. Er hatte Schmerzen beim Laufen, durch die ungleiche Beinlänge war der Verschleiß des Hüftgelenks erhöht. Als die Ärzte versicherten, man könne ohne Probleme ein neues Hüftgelenk und gleichzeitig eine Beinverlängerung machen, entschloss er sich zu dieser OP.
Doch nach dem Eingriff im August 2010 (s. kleines Foto) bekam er starke Schmerzen, Durchfall. „Ich hatte mir Bakterien eingehandelt, die Stelle war entzündet, wurde immer wieder aufgemacht, gespült, ich wurde vollgepumpt mit Medikamenten und immer wieder operiert, teils zweimal pro Woche.“
Bei der zehnten (!) OP kam der komplette Gelenkersatz wieder raus. Auch Ehefrau Roswitha (55) war mittlerweile erbost und mit den Nerven am Ende, mit Hilfe des Hausarztes wechselte Schröder das Krankenhaus.
Die Ärzte dort lobt er über den grünen Klee, sie versuchten zu retten, was eigentlich nicht mehr zu retten ist (s. gr. Röntgenfoto). „Die zwei letzten OPs dienten nur dazu, dass ich wenigsten wieder ein bisschen in die Senkrechte komme.“
Der geduldige Patient seufzt: „Mehr ist nicht machbar.“
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Verbesserte Patientenrechte
Zum 1.März hat der Gesetzgeber die Patientenrechte im Hinblick auf Behandlungsfehler verbessert. Bei einem groben Behandlungsfehler ist die Beweislast umgekehrt - sie liegt jetzt beim Arzt. Der Arzt muss beweisen, dass der gesundheitliche Schaden NICHT auf die fehlerhafte Behandlung zurückzuführen ist. Die Krankenkassen sollen (früher: können) die Versicherten bei Fehlerverdacht durch Gutachten unterstützen.