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Borkener Zeitung vom 24.01.2015 - Wie aus O-Beinen X-Beine wurden

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53-jähriger verlangt Schmerzensgeld

Ein 53-jähriger ehemaliger Patient fordert vom St. Marien-Hospital Borken Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bei einer Bein-Operation im März 2010 sei den Ärzten ein Behandlungsfehler unterlaufen. Er leide unter Schmerzen, arbeitsunfähig  sei er auch.

Der Mann, hatte sich operieren lassen, weil ihn von Kindheit und Jugend an seine extremen O-Beine beeinträchtigten. „Irgendwann muss mal Schluss sein mit den Problemen“, begründet er seinen Entschluss zur OP. Mittels einer so genannten Osteotomie sollte die Fehlstellung korrigiert werden. Dazu werden gezielt Knochen - in diesem Fall  das recht Schienbein - durchtrennt. Bei einer anschließenden Osteosynthese werden die Knochenteile mit Hilfe eines eingeschobenen Keils fixiert. Bei ihm habe dies aber zu einer „Über-Korrektur im zweistelligen Grad-Bereich geführt. So seien aus seinen O- allmählich X-Beine geworden.

Das klingt kurios. Zum Lachen ist dem Mann aber rein gar nicht zumute. Seine Stelle in einem handwerklichen Beruf habe er inzwischen verloren. Vorläufig bis März erhalte er Rente. Mit seinem Hund könne er ein, zwei Kilometer spazieren gehen, danach schwelle häufig die operierte Bein-Partie an. Auch seelisch habe er einen Knacks bekommen.

Seine Krankenversicherung, sagte der Mann, habe ein Gutachten eingeholt. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein grober Behandlungsfehler vorliege.  In einer zweiten OP, der er sich 2013 in Münster unterzog, sei es um „Schadensbegrenzung“ gegangen.

Der Mann holte sich rechtlichen Beistand: Sabrina Diehl, Fachanwältin für Medizinrecht, aus Marl. Das Gutachten spreche eine eindeutige Sprache, sagt sie. Die Fehlstellung hätte den Borkener Ärzten auffallen müssen. Im Namen ihres Mandanten verlangt Diehl unter anderem 50.000 Euro Schmerzensgeld und eine „Zukunftsabsicherung“ für den Mann. Insgesamt beziffert sie den Streitwert auf 200.000 Euro.

Diehl bietet ihre Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Kanzleien recht offensiv an. Die offensichtliche Devise: Klappern gehört zum Handwerk. Auf ihrer Internetseite sind ihre „10 aktuellsten Fälle“ zu angeblichem Ärztepfusch in NRW gelistet. Und wie sie dagegen vorgegangen ist. Zu ihrem Kalkül mag es auch gehören, dass sich die Kliniken in der Regel - unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen - nicht zu den konkreten Vorkommnissen äußern können und wollen.

Sie wolle Patienten Mut machen, ihr Schicksal nicht klaglos hinzunehmen. Dies hatte Diehl im Sommer 2013 - in einem anderen Fall - zur BZ gesagt. Damals ging es um eine ebenfalls im Borkener St.-Marien-Hospital behandelte Frau, die quälende Schmerzen an der Wirbelsäule hat. Gutachten folgte auf Gutachten. Am Ende hatten Diehl und die Rücken-Patienten keinen Erfolg. Das Landgericht Münster wies die Klage im vergangenen Oktober ab.

Wie es im Falle des 53-jährigen Mannes weitergeht, ist offen: Das Schicksal des Patienten berührt auch uns“, erklärt Tobias Rodig, Pressesprecher des Klinikverbundes Westmünsterland, zu dem auch das Borkener Krankenhaus gehört. „Wir werden mit der gebotenen Sorgfalt den Fall prüfen, gehen aber aufgrund der momentanen Sachlage nicht davon aus, dass ein Behandlungsfehler vorliegt“. Im Sinne des Patienten sei man an einer schnellen Klärung interessiert.


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