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Neue Post vom 22.08.2012 - Es ist ein Geschenk, dass ihr kleiner Engel lebt

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Ärzte erklärten ihr ungeborenes Baby für tot. Doch bei der Ausschabung pfuschten sie. Zum Glück...

Der blonde Pferdeschwanz wippt lustig im Wind. Die kleine Rebecca rennt aufgeregt mit ihrem Kaninchen um die Wette. Dann hüft sie lachend auf ihre Schaukel. Voller Dankbarkeit beobachten Helga Manthey-Tautorus (44) und ihr Ehemann Carsten (43) die Lebensfreude der Dreijährigen. „Es ist ein großes Wunder, dass unser kleiner Engel lebt“, flüstert die Mutter. Fest drückt sie die Hand ihres Mannes. „Sie hatte ja solches Glück. Weil die Ärzte gleich doppelt pfuschten!“

Als Helga und Kraftfahrer Carsten sich verliebten, hatte die Konditorin drei Kinder aus erster Ehe. „Ein gemeinsames Baby war unser Traum“, erzählt sie. Der Wunsch ging in Erfüllung. „IN der elften Schwangerschaftswoche setzen aber Blutungen ein“, erinnert sich Helga.

Sofort fuhr das Paar in eine Klinik in Gelsenkirchen. „Es gibt keine Herztöne. Sie hatten wohl eine Fehlgeburt“, so die Diagnose der Gynäkologin. Ein Schock! Betäubt vor Trauer und Schmerz stimmte Helga Manthey-Tautorus einer Ausschabung der Gebärmutter zu. Noch am selben Abend lag sie im OP. Untröstlich ließ Helga die Nachuntersuchung über sich ergehen. „Doch plötzlich starrte die Ärztin ungläubig auf den Ultraschall“, erinnert sich die 44-Jährige. „Ich konnte es kaum fassen: Mein Baby war noch da. Und es lebte!“

Weinend vor Glück lagen sich die Eltern in den Armen. „Wir waren so dankbar, dass die Ärztin bei der Ausschabung alles falsch machte“, sagt Carsten. „Andererseits hätten wir fast unser Kind töten lassen.“ Bis zu Rebeccas Geburt bescherte die Angst, „ dass die OP-Instrumente unser Baby verletzt haben“, den werden Eltern viele schlaflose Nächte. Doch Rebecca wurde das ersehnte Glücksind, „fröhlich und pflegeleicht.“

Hoffentlich hat bald auch das juristische Nachspiel der plumpen Ärzte-Fehler ein Ende. Klinik und Mediziner werden vom Landgericht Essen zu 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Doch Sabrina Diehl (30), Anwältin der Familie, legte Berufung ein, will mehr. „Denn was meine Mandantin an Qualen durchleiden musste“, weiß Juristin, „ist nicht zu beschreiben.“


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