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Marl Aktuell vom 23.11.2013 - Kind im Mutterleib "totgestochert"

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Krankenhaus muss 38.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Recklinghausen/Gelsenkirchen/Marl. Der Streit um ein im Mutterleib gestorbenes Kind hat ein glückliches Ende gefunden. Die frau erhielt nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 38.000 EUR.

Jasmin aus Recklinghausen war 14 Jahre alt, als sich ihre Eltern entschlossen, das Familienglück mit einem weiteren Kind zu krönen. Da ihre Mutter Tanja B. bereits 34 Jahre alt war, empfahl ihr Frauenarzt trotz komplikationsloser Schwangerschaft eine Fruchtwasseruntersuchung, die im Mai 2006 in einem Gelsenkirchener Krankenhaus erfolgte. „Nachdem für diese Untersuchung eine Nadel in meinen Bauch eingeführt worden war, stocherte der Arzt in mir herum, um die Fruchtblase zu finden“, erinnert sich Tanja B. Da das nicht gelang, wurde an einer anderen Stelle eingestochen und wieder „herumgestochert“.

"Meine Frau hatte fürchterliche Schmerzen", erinnert sich ihr Ehemann. Wenig später verlor sie fast das gesamte Fruchtwasser. „Die Ärzte erklärten mir, dass es kaum Überlebenschancen für mein Kind gäbe. Und wenn es leben würde, wäre es auf jeden Fall schwerst behindert“, erzählt Tanja B., die die schwierigsten Entscheidung ihres Lebens traf, ihr Kind abtreiben zu lassen. Doch dann der nächst Schock: Da man sich in einem katholischen Krankenhaus befände, in dem keine Abtreibungen durchgeführt würden, müsse sie warten bis das Kind tot ist. Tanja B. musste sich notgedrungen in ein anderes Krankenhaus begeben wo schließlich die Abtreibung ihres ungeborenen Sohnes durchgeführt wurde.

„Das Ganze war für meine Mandantin ein Martyrium, von dem sie neben körperliche Beeinträchtigungen insbesondere starke Depressionen davongetragen hat“, erklärt die Marler Fachanwältin für Medizinrecht Sabrina Diehl (32). Sie reichte vor dem Landgericht Essen Schmerzensgeld-Klage ein. Ein dort eingeholtes Gutachten gab der Patientenanwältin Recht und stellte einen Behandlungsfehler fest (Das Sonntagsblatt berichtete).

Das Landgericht Essen (1 O 172/08) sprach Tanja B. für ihre Leiden ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR zu und stellte fest, dass auch alle zukünftigen Beeinträchtigungen zu entschädigen seien. Das aber wollte das Krankenhaus nicht wahrhaben und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht führte dem Krankenhaus nun aber vor Augen, dass es mit dem ausgeurteilten Betrag sogar zu gut wegkäme. Die  Parteien einigten sich daraufhin auf ein Schmerzensgeld von 38.000 EUR. "Ohne meine Anwältin, die nicht nur rechtlich, sondern auch emotional immer für mich da war, hätte ich diesen schwierigen Prozess nicht durchgestanden", zeigte sich Tanja B. nun sehr zufrieden.


Das Geld wurde nun endlich nach über fünf Jahren gezahlt.


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