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Express vom 21.04.2013 - Doppelter Klinik-Pfusch - Hier lacht das Kind, das Ärzte für tot erklärten

Express 21.04.2013Download als PDF

Gynäkologin übersah Herzschlag im Ultraschall, aber das Baby überlebte die Ausschabung

Marl – Rebecca (3) ist ein fröhliches, aufgewecktes Mädchen – und das größte Glück von Mama Helga Manthey-Tautorus (45) und Papa Carsten (44). Aber die Kleine ist auch ein medizinisches „Wunderkind“ mit einer unglaublichen Geschichte:
In der 11. Schwangerschaftswoche hielt eine Gynäkologin das Baby irrtümlich für tot, führte direkt
eine Ausschabung bei der Mutter durch. Und dieser überflüssige Eingriff brachte die Kleine nur nicht um, weil auch er fehlerhaft war. Jetzt fand der doppelte Ärztepfusch sein juristisches Ende: Die Klinik zahlte der Mutter 12 000 € Schmerzensgeld.

Rückblick auf vier Jahre Rechtsstreit, Wechselbäder der Gefühle, Glück und Schrecken.
Endlich schwanger:  2008, nach der Scheidung der ersten Ehe, aus der Helga Tautorus schon drei erwachsene Kinder hat, heiratet die gelernte Konditorin ihren ehemaligen Arbeitskollegen Carsten Manthey (44). Er war immer solo, das Paar wünscht sich nichts sehnlicher als ein eigenes, gemeinsames Kind. Doch es klappt nicht. Helga ist schon über 40, die Zeit verrinnt, die Marler suchen ärztliche Hilfe. „Wir haben alles Ersparte zusammengekratzt für eine künstliche Befruchtung.“

Der erste Anlauf – vergebens. Der zweite Anlauf – gelingt! „Am laut gestellten Telefon hörte mein Mann die freudige Nachricht mit!“ Alles ist bestens, bis zur 11. Schwangerschaftswoche. Blutungen, Verdacht auf Fehlgeburt, sofort ins Krankenhaus.

Die diensthabende Assistenzärztin macht einen Ultraschall – und sieht kein Leben, findet keinen Herzschlag mehr. Helga Manthey-Tautorus bricht zusammen, kriegt Beruhigungsmittel. Noch am selben Tag führt die Ärztin eigenhändig die Ausschabung der Gebärmutter durch, um Reste des Mutterkuchens auszuräumen. Vom Baby ist keine Rede mehr. Fehlgeburt, für Helga Manthey-Tautorus der größtmögliche Schock: „Es war kurz vor meinem 42. Geburtstag. Ich dachte: das war's...“
Im routinemäßigen Ultraschall vor der Entlassung, ob wirklich „alles raus ist“, sieht die Ärztin plötzlich das Herz schlagen, „und ich sehe es auch“, sagt Helga. Ein Wunder! Das Kind lebt! Es hatte sogar die voreilige Ausschabung überstanden. Aber nur, weil auch dieser krasse Eingriff nicht richtig durchgeführt worden war.

Unfassbar! Doppelter Ärztepfusch mit Happy End. Mama Helga: „Ich habe geweint vor Glück, die Ärztin sogar in den Arm genommen...“

In der 35. Woche erblickt Wunschkind Rebecca das Licht der Welt, 2190 Gramm schwer, 43 Zentimeter groß.

Als die Kleine über den Berg ist, dämmert den Eltern die Ungeheuerlichkeit des Vorgefallenen. Sie verklagen die Klinik – und erhalten jetzt 12 000 Euro Schmerzensgeld.

Der Fall ging bis vors Oberlandesgericht Hamm, deshalb hat es so lange gedauert, erläutertSabrina Diehl (31), Fachanwältin für Medizinrecht aus Marl: „Die Ärztin hat alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Sie hat die Herztöne unvollständig kontrolliert, sie hätte einen Oberarzt hinzuziehen müssen und diese Ausschabung nie eigenmächtig machen dürfen. Aber natürlich haben die Eltern auch Glück gehabt, dass diese Frau alles verbockte.“ Denn sonst wäre Rebecca tot. Jetzt feiert das Mädchen bald den vierten Geburtstag.

Risiko Fehlgeburt
Etwa 10% aller Schwangerschaften enden frühzeitig mit einer Fehlgeburt, die meisten davon – rund 80 Prozent – vor der 12.Woche. Deshalb fühlen sich viele werdende Eltern erst ab der 12. Schwangerschaftswoche sicher. Grund für Fehlgeburten sind in den allermeisten Fällen spontane Chromosomenstörungen, wenn Eizelle und Samen verschmelzen. Die Embryonen sterben dann spätestens in der Phase der Organbildung bis 12.Woche. Ungefähr ab der 7.Woche sind die Herztöne nachzuweisen.


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