Beschluss des OLG Koblenz vom 10.03.2011 – 5 U 1281/10 – Grober Behandlungsfehler bei MRT-Untersuchung trotz Herzschrittmachers

Das OLG Koblenz sprach dem Kläger Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines grob fehlerhaften Behandlungsfehlers zu. Es stellte einen groben Behandlungsfehler dar, wenn in Kenntnis einer Herzschrittmacherversorgung (ICD) eine MRT Untersuchung durchgeführt wird. Diese Untersuchung führte zu einer Entleerung der Batterie und einer Beschädigung der Programmierung des Herzschrittmachers, in dessen Folge der Kläger sich einer weiteren Operation zum Austausch unterziehen musste. 


Nachzulesen in Versicherungsrecht 2011, 1268 f.

Zusammengefasst von Patientenanwältin – Arzthaftung – Sabrina Diehl.

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