39-Jähriger klagt: Rettungszentrale hat nach Notruf nicht richtig reagiert. Erstes Gutachten gibt ihm laut Anwältin Recht. Auf Rollator angewiesen
Ein Gerichtsverfahren hat der 39-Jährige angestrengt, der der Rettungsdienstzentrale der Feuerwehr vorwirft, in seinem Fall nicht richtig reagiert zu haben.
Das berichtet jetzt seine Anwältin Sabrina Diehl. Inzwischen liege auch ein Gutachten von Experten aus dem Franziskus-Hospital in Münster vor, das die Sichtweise ihres Mandanten unterstütze, so die Juristin.
"Es liegt ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Rettungsdienstes vor" (Sabrina Diehl, Anwältin)
Was ist geschehen? An einem Morgen im Juli 2016 hatte sich der Herner nach seinen Angaben um 9 Uhr in der Rettungszentrale gemeldet, da er unter Kreislaufproblemen und Schweißausbrüchen litt. Schon gleich nach dem Aufstehen habe er sich nicht wohl gefühlt, erinnert sich der Herner, der in seiner Wohnung alleine lebt.
Laut der Oberhausener Juristin, Fachanwältin für Medizinrecht, hat er der Rettungsdienstzentrale geschildert, dass er gar nicht laufen könne und das sein linker Arm kribble. Der Herner gab demnach am Telefon noch seiner eigenen Vermutung Ausdruck, wahrscheinlich einen Schlaganfall erlitten zu haben. Doch, so die Darstellung von Mandant und Anwältin, habe die Rettungszentrale ihm geraten, sich an den ärztlichen Notdienst zu wenden. Den versuchte er um 9.20 Uhr zu kontaktieren - ohne Erfolg. Als er gegen kurz vor 10 Uhr ein weiteres Mal versucht habe, sei er erfolgreich gewesen. Da aber sei der Ernst der Lage erkannt und sofort ein Krankenwagen geschickt worden. Das bedeutet: Die Rettungssanitäter kamen demnach etwa eine Stunde nach dem ersten Telefonkontakt.
Das nun vorliegende Gutachten bescheinigt, wie die Marler Juristin erläutert, dass "ein Verstoß gegen elementare Grundsätze des Rettungsdienstes vorliege". Der Herne leide seither unter Gleichgewichtsstörungen, könne keine längere Strecke selbstständig gehen. Auch bei kleineren Entfernungen sei er auf die Hilfe seines Rollators angewiesen. Ebenfalls sei sein Kälte- und Wärmeempfinden gestört.
Nach Angaben eines Sprechers des Bochumer Landgerichts - dort liegt der Fall bei der sechsten Zivilkammer - ist nun noch ein zweites, ein neurologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden.Fachleute des Klinikums im niedersächsischen Coppenbrügge sollen nach Informationen der WAZ klären, ob die medizinischen Folgen, unter denen der 39-Jährige leidet, in Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen, die Rettungszentrale habe nicht angemessen reagiert. Wann ein Ergebnis vorliegt, ist derzeit noch nicht bekannt.
75.000 Euro Schmerzensgeld
Der 39-Jährige Kläger macht Schmerzensgeld in Höhe von 75 000 Euro geltend. Stadtsprecher Christoph Hüsken wollte sich zu den Vorgängen nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handele.