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Mamma Mia Das Brustkrebsmagazin Ausgabe 4/2017 - Könnte Ariane noch leben?

 Mamma Mia von Oktober 2017 Knnte Ariane noch leben Fachanwltin fr Medizinrecht Sabrina Diehl Apotheker Stadtmann Medikamente

Der Kampf für ein kleines bisschen Gerechtigkeit

Als Ariane im August 2012 an Brustkrebs erkrankte, war der Schock groß. Bereits ihre Mutter war in früheren Jahren an den Folgen ihrer Brustkrebserkrankung gestorben. Doch Ariane beschloss, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern sich zu informieren und sich aktiv mit ihrer Krankheit auseinanderzusetzen. Sie galt als sogenannte Vorzeigepatientin, die ihre Krankheit angenommen und sich durch viele Foren im Internet, Fachliteratur und persönliche Gespräche weitergebildet hatte. Sie befand sich vom Wissensstand her auf Augenhöhe mit den Ärzten und konnte so sehr viel Feedback geben. So kam auch der Zeitpunkt, an dem sie sich wunderte, dass bei ich typische Nebenwirkungen der Krebstherapien ausblieben. Schließlich wusste sie, mit welchen Begleiterscheinungen sie rechnen musste. "Es ist zum Verrückt werden, bei mir hilft nichts, der Krebs breitet sich immer weiter aus", erzählte sie beim Mamma Mia! Wochenende für Frauen mit einer metastasierten Brustkrebserkrankung. Die Bedeutung dieses grausamen Satzes erhielt wenig später eine ganz neue Dimension. Doch der Reihe nach.

"Die Diagnose war ein großer Schock für die gesamte Familie, aber insbesondere für Ariane, weil ihre Mutter sehr früh an dieser Krankheit verstarb. Trotzdem hatte sie immer die Hoffnung, dass sich die Behandlungsmethoden in den letzten 20 Jahren um einiges verbessert hatten und so ging sie den Wahnsinn, 'Chemotherapie' mit einer unbändigen Kraft an", erzählt Oliver, ihr Mann. "Die darauffolgenden Wochen/Monate waren für sie die Hölle und sie tat mir so unendlich leid, diese Qualen ertragen zu müssen. Nach der Chemo und der darauffolgenden Operation waren wir guter Dinge, dass sie alles überstanden hatte und wir begannen, wieder Pläne zu schmieden. Leider war die Freude und Hoffnung nur von kurzer Dauer, weil sich nach circa sechs Wochen der angeblichen Krebsfreiheit ein Rezidiv einstellte und dann eigentlich der große Leidensweg begann."

Es folgte die Abnahme einer Brust mit einer anschließenden Wundheilungsstörung. "Mehrmals in der Woche wurde der Schwamm unter Narkose gewechselt. Irgendwann haben die Ärzte kapituliert, es folgte eine weitere plastische Operation, durch die endlich die Wunde geschlossen werden konnte", erinnert sich Oliver. Trotzdem war Ariane nicht krebsfrei, der Tumor in der Lymphbahn der Achselhöhle wucherte weiter und brach schließlich durch die Haut durch. "Ariane hatte mehrere Jahre eine offene Wunde in der Achsel. Es folgte Chemo auf Chemo aber er wuchs immer weiter. Genau in dieser Zeit  stellte sie sich immer wieder die Frage, warum gewisse Nebenwirkungen ausblieben. So sagte sie mal, warum ihre Nägel nicht rausfielen bei einer gewissen Chemo, das war doch bei fast allen Patienten so, die damit behandelt wurden."

Wenig später wurden Lungenmetastasen diagnostiziert, die für einen kurzen Zeitraum kontrolliert werden konnten, dann aber auch an Größe und Anzahl zunahmen. Anfang 2017 schließlich wurden Hirnmetastasen festgestellt, die bestrahlt wurden. Doch es gab keine Rettung für Ariane, sie starb Ende April.

In der Zwischenzeit, Ende November 2016, wurde ein Apotheker in Bottrop festgenommen. Durch die Aussage seiner Mitarbeiter entstand der Verdacht, er habe über Jahre Chemotherapien und Antikörper-Infusionen für Krebspatienten zu niedrig dosiert, um seinen finanziellen Gewinn zu erhöhen. Von diesem Apotheker in Bottrop bezog auch Ariane ihre Medikamente. "Ariane war bis zuletzt der festen Überzeugung, dass der Apotheker auch ihr Leid zugetragen hatte und dass sie länger hätte leben können", berichtet Oliver. Anfang des Jahres erstattete  sie Anzeige bei der Polizei. Doch sie sollte den Prozessausgang nicht erleben. "Der Gedanke für mich als Ehemann und für meine drei Kinder, dass dieser Apotheker die Lebenszeit von Ariane verkürzt habenkönnte, wahrscheinlich auch hat, macht uns unfassbar wütend". Oliver findet keine Ruhe. Schließlich wendet er sich an die Rechtsanwältin Sabrina Diehl, die sich auf Medizinrecht spezialisiert hat. Er möchte als Nebenkläre gegen den Apotheker vorgehen. Frau Diehl erklärt, welche rechtlichen Möglichkeiten Betroffene in diesem Fall haben:

"Im Allgemeinen ist es so, dass die geschädigten Patienten hier grundsätzlich zwei Möglichkeiten haben, sich zu wehren. Zum einen besteht die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten, wegen Körperverletzung, möglicherweise auch wegen zumindest versuchter Tötungsdelikte. Viele haben auch schon Anzeige erstattet, allerdings hat sich auch gezeigt, dass die Staatsanwaltschaft hier weiter nicht ermittelt, da die Beweislage sehr schwierig ist. Hier muss der Nachweis einer Manipulation und einer konkreten Schädigung mit einer Sicherheit von fast 100% nachgewiesen werden. Das ist kaum möglich.

Zivilrechtlich gibt es die Möglichkeit, Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Die Beweislast in einem Zivilverfahren ist nicht so streng. Gerade die Herstellung von Arzneimitteln unterliegt strenger Dokumentationspflichten. Vereinfacht gesagt muss letztendlich der Herstellungsweg und auch der Bezug vom Patienten zum Hersteller lückenlos nachvollziehbar sein. Es ist kaum vorstellbar, dass der beschuldigte Apotheker diesen Anforderungen gerecht wurde, bedenkt man, dass die Staatsanwaltschaft berechnet hat, dass in rund 62.000 Fällen die Medikamente nicht ordnungsgemäß hergestellt worden sind. Sowohl die Patienten selbst, als auch die Hinterbliebenen Angehörigen haben die Möglichkeit, dann Schadensersatzklagen einzureichen. Es handelt sich hierbei um einen Fall, der einzigartig ist. Einen vergleichbaren Fall, den man als Erfahrungswert zugrunde legen kann, gibt es nicht.

Auch wenn natürlich ein gewisses Prozessrisiko immer noch gegeben ist, sehen wir zumindest auf zivilrechtlichem Wege bessere Chancen als auf strafrechtlichem Wege. Auch  wenn es in einem Zivilverfahren nur um Geld geht, so bedeutet es dann doch auch letztendlich Absicherung der geschädigten Patienten beziehungsweise der hinterbliebenen Angehörigen. Denn es geht um Schmerzensgeld, aber auch um Schadensersatz wie beispielsweise Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Aufwendungen für behindertengerechtes Wohnen und so weiter.

Genauso verhält es sich auch in der hiesigen Angelegenheit. Wir sammeln derzeit die Informationen, insbesondere die Behandlungsunterlagen. Auffällig ist hier vor allem auch, dass die Patientin nicht unerfahren war, was eine Chemotherapie und auch die Nebenwirkungen anbelangt. Als sich hier ein Rezidiv gezeigt hatte, wurde die Chemotherapie wieder begonnen. Hierbei hatte sie das Gefühl, dass diese überhaupt keine Wirkung zeige, nicht einmal die üblichen Nebenwirkungen.  Dies war ihr damals bereits aufgefallen, allerdings ist sie damals nicht davon ausgegangen, dass sie möglicherweise unterdosierte Medikamente erhalten hatte. Rückblickend erklärt sich dies zumindest für die Hinterbliebenen. Aus den bereits jetzt vorliegenden Informationen ergibt sich, dass sie auch teilweise Medikamente erhalten hatte, die auf der von der Stadt Bottrop veröffentlichten Liste sind. Hier hatte sich ja besonders gezeigt, dass die abgerechneten Mengen der Medikamente nicht mit dem Waren-Eingang übereinstimmten, sodass sich hier auch der Verdacht erhärtet, dass die fehlenden Nebenwirkungen darauf zurückzuführen sind, dass die Patientin mit unterdosierten Medikamenten versorgt wurde.

Es ist so, dass es keine Möglichkeit einer sogenannten 'Sammelklage' gibt, wie es sich leider immer wieder in den Medien findet. Es muss jeder Einzelfall aufgearbeitet werden, jeder Einzelfall wird gutachterlich bewertet werden. Wir werden allerdings mit Sicherheit mit den ersten gerichtlichen Verfahren zumindest schon mal dien Einschätzung des Landgerichtes  erlangen können, wie es insgesamt auch die Beweislasten sieht, sodass dann auch andere  Geschädigte und Angehörige das eigene Prozessrisiko deutlich besser einschätzen können.

Es ist in jedem Fall der richtige Weg, sich professionell beraten zu lassen. Hierzu gibt es die Hotline der Stadt Bottrop (Telefon-Hotline +49(0)2041 704488) und Fachanwälte für Medizinrecht. Sollte der Betroffene Rechtsschutz versichert sein, übernimmt auch diese die Kosten für ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt. Ansonsten kann es sein, dass man Anspruch auf Beratungshilfe hat. Niemand sollte sich davon verunsichern lassen, wenn der eigene Arzt einen komplett als mögliches Opfer ausschließt. Selbst in einigen der bereits bestehenden Mandate war dies der Fall und ich glaube trotzdem stark, dass sie Opfer des mutmaßlichen Medikamentenbetrugs wurden", erklärt Sabrina Diehl.

Oliver weiß, dass er Ariane nicht zurückbekommt. Was er möchte, ist Gerechtigkeit - für Ariane und all die anderen Krebspatienten, die aus Geldgier möglicherweise falsch behandelt wurden. Und für sich und seine Kinder. Schließlich sagt er einen Satz, den jeder, der Ariane kannte, sofort unterschreiben würde: "Ariane hat trotz ihrer schweren Erkrankung vielen Menschen noch Kraft gegeben und stand immer allen anderen mit Rat und Tat zur Seite". Möge die Gerechtigkeit siegen, wäre wirkungsvoller Schlusssatz einer solchen Geschichte. Doch egal was kommt - ist es angesichts dieses Leids und dieser unglaublich grausamen Geschichte überhaupt möglich, Gerechtigkeit zu erlangen? Kaum denkbar. Vielleicht ein kleines bisschen. Und dafür, nicht für mehr und nicht für weniger, kämpfen Oliver und andere Opfer des skrupellosen Apothekers aus Bottrop.

 

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