Seit einigen Tagen hatte die Hernerin Bauchschmerzen, litt unter Schwindel und anhaltendem Erbrechen. So begab sie sich in ein Krankenhaus, um die Ursache abklären zu lassen. Ärzte untersuchten die Frau, nahmen Blut ab, machten einen Ultraschall. Schnell hatten sie den Verdacht, es handle sich um eine Entzündung der Gallenwege der Leber. Ihrer Patientin teilte der behandelnde Arzt mit, sie leide an Gallensteinen, welche in einer Routine-OP entfernt werden müssten. Hierzu wurde der Frau ein Kontrastmittel verabreicht. Im Nachhinein vermutet die Patientin, das Kontrastmittel habe der Arzt anstatt in den Gallenblasengang in den Bauchspeicheldrüsengang verabreicht, was zu den Komplikationen führte.
Nach der Operation ging es der Frau stetig schlechter. Sie bekam Wasser in der Lunge und Thrombose in den Beinen. Ihre Tochter war täglich bei ihr im Krankenhaus und erinnert sich noch genau, wie ihre Mutter im Krankenbett lag, kaum noch ansprechbar und vollgepumpt mit Schmerzmitteln. Die zahlreichen Schläuche, die aus ihrem Bauch lugten, mussten drei Mal die Woche(!) operativ gereinigt und durchgespült werden. Diese Tortur ging nicht spurlos an der Hernerin vorbei. Sie erlitt einen Herzstillstand und musste intensivmedizinisch betreut werden.
Sie wurde in ein anderes Krankenhaus verlegt. Inzwischen war die Frau nur noch ein Schatten ihrer selbst. Sie bekam starke Betäubungsmittel, hatte einen künstlichen Urinausgang und noch mehr Schläuche im Bauch. Sie konnte weder laufen noch essen. Ein riesiger Eiterpfropf hatte sich nun auch noch gebildet, der in einer Not-OP entfernt werden musste. Ihren Lebenswillen hatte sie mittlerweile verloren. Nach etwa 30 Operationen, Intensivpflege und vielen Wochen stationärem Aufenthalt konnte die Frau aus Herne letztlich das Krankenhaus verlassen. Doch nach Hause kehrte ein völlig anderer Mensch.
Zuvor hatte sie einen Grad der Behinderung von 80%, fühlte sich aber ansonsten fit und war sogar im Krankenhaus, wo es zu den Komplikationen kam, ehrenamtlich tätig. Jetzt wurde ihr ein Behinderungsgrad von 100% und die Pflegestufe 2 zugesprochen. Sie ist auf ständige Hilfe im Alltag angewiesen, vorher hat sie diesen alleine bewältigt. Auch ist infolge der zahlreichen Eingriffe eine ihrer Nieren geschädigt worden, weshalb sie nach wie vor in Behandlung eines Dialysezentrums ist. Seit der Zeit im Krankenhaus leidet sie unter Herzrhythmusstörungen, die auch weiterhin behandelt werden. Auch die psychischen Folgen für die Frau sind nicht von der Hand zu weisen, da sich ihr Leben so drastisch verschlechtert hat.
Ein unabhängiger Gutachter kam auch bereits zu dem Schluss, dass zu keiner Zeit Gallensteine bei der Patientin nachgewiesen wurden und der behandelnde Arzt somit keine Veranlassung hatte, die Gallengangspiegelung durchzuführen.