Bei dem Mann schlich sich ein sogenannter „Golfer-Ellenbogen“ nach und nach ein. Im Gegensatz zum „Tennisarm“ schmerzt hierbei die Innenseite des Ellbogens. Nachdem er schon monatelang Schmerzen im rechten Ellbogen gehabt hatte, suchte er seinen Hausarzt auf. Dieser stellte dann die Diagnose „Golfer-Ellenbogen“ und verschrieb ihm eine spezielle Bandage. Aber auch ein weiteres halbes Jahr später trat keine Besserung ein, so suchte der schmerzgeplagte Mann einen Orthopäden auf. Nach einigen Untersuchungen bestätigte er die Diagnose des Hausarztes. Weitere Zeit verging und diverse Therapieversuche brachten keine Linderung. Der Hausarzt des Rheinländers empfahl ihm dann einen Spezialisten (einer Düsseldorfer Klinik), den er einmal aufsuchen solle.
Der empfohlene Orthopäde stellte weiterer Untersuchungen an und kam ebenfalls zur Erkenntnis, dass sein Patient unter einem „Golfer-Ellenbogen“ leide. Er empfahl ihm, um die Schmerzen in den Griff zu bekommen, eine Operation durchzuführen. Nachdem der Mann mittlerweile schon drei Jahre lang unter den Beschwerden litt und alle möglichen konservativen Therapiemaßnahmen ausprobiert hatte, willigte er in die OP ein.
Im März 2021 war es dann soweit. Der Düsseldorfer Spezialist nahm die ambulante OP vor. Direkt als der Mann aus der Narkose erwachte, hatte er starke Schmerzen und ein Gefühl von Taubheit in der rechten Hand. Dies äußerte er auch, zumal er es als ungewöhnlich empfand, da die Operation schließlich am Ellbogen vorgenommen wurde. Der Operateur sah sich die Hand nochmals an und sprach mit dem Mann. Er teilte ihm mit, die OP sei wie geplant verlaufen, es sei zu keinerlei Komplikationen gekommen und er sei sehr zufrieden. Seine Vermutung war, die Schmerzen kämen von der Lagerung der Hand nach der Operation und würden vergehen. Mit einigen Schmerzmitteln wurde der Mann dann nach Hause geschickt.
Seine Freundin holte ihn ab und schon während der Fahr nach Hause hielt der Mann die Schmerzen nicht mehr aus. Er rutschte auf dem Beifahrersitz von links nach rechts, krümmte sich und schrie vor Schmerz. „Es fühlte sich an, als ob meine Hand zwischen Mittel- und Ringfinger von einer Kreissäge gespalten worden sei. Die Schmerzen waren unerträglich!“, erinnert sich der Mann. Zu Hause angekommen, rief die Freundin direkt den Hausarzt an, um seinen Rat einzuholen. Der Hausarzt vermutete, es könne eine Schädigung des „Ulnaris-Nervs“ vorliegen und der Mann solle umgehend in die Klinik zurück, um dies abzuklären.
In der Klinik angekommen, untersuchte der Arzt, der die OP auch durchgeführt hatte, den Arm und die Hand des Mannes. Sein Arm war dick geschwollen und der Mediziner glaubte, dies sei ursächlich für die Schmerzen. Eine Schädigung des Nervs läge allerdings nicht vor. Mit noch mehr schmerzstillenden Mitteln wurde der Mann wieder nach Hause geschickt. Auch bei der Nachuntersuchung litt der Mann noch unter erheblichen Schmerzen. Der Düsseldorfer Arzt verordnete ihm daraufhin Physiotherapie.
In den nächsten Monaten suchte er immer wieder sowohl seinen Hausarzt als auch den Orthopäden auf, der ihn operiert hatte. Er nahm die verordnete Physiotherapie wahr, wurde in einem speziellen Schmerzzentrum vorstellig und auch bei einem Neurologen – nichts half. Die Schmerzen und ein Taubheitsgefühl in der Hand blieben.
Endlich geriet er an eine Neurologin, die verschiedene Tests durchführte und eine postoperative Nervenschädigung feststellte. Sie riet dem Mann auch dringend von der durch den ursprünglichen Operateur vorgeschlagenen erneuten OP (um dem Nerv mehr Platz zu verschaffen) ab. Der Mann folgte der Empfehlung seiner Neurologin: Er nahm weitere ergo- und physiotherapeutische Maßnahmen wahr und musste viel Geduld für die Verbesserung seiner Schmerzsituation aufbringen. Insgesamt war er 14 Wochen (!) lang arbeitsunfähig – alles wegen einer „Routine“ OP.
Obwohl er inzwischen wieder arbeitet, ist er noch lang nicht vollständig genesen. Noch immer schwillt sein Arm an, auch leidet er immer wieder unter Schmerzschüben und trotz intensiver therapeutischer Maßnahmen, ist die Kraft in seinem Arm noch nicht wiederhergestellt.
Hätte der Arzt nach der ersten OP sofort und in vollem Umfang auf die Schmerzen seines Patienten reagiert und direkt im Anschluss operative Korrekturmaßnahmen durchgeführt, wäre es wohl nicht zu den Nervenschäden gekommen.
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