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Arzt erkennt Fraktur auf Röntgenbild nicht: Mann nun stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt (114/20) - 10.000 Euro Schmerzensgeld erhalten

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Schon vor etlichen Jahren erlitt der Mann einen Schlaganfall, weswegen er auf ein spezielles Dreirad zurückgreift, mit dem er gerne in seiner Freizeit unterwegs ist. Denn, er ist ein aktiver Mensch und ansonsten nicht auf Hilfsmittel angewiesen. Am Tag seines Unfalls bleibt er mit dem Hinterrad an einem Verkehrsschild hängen und stürzt auf seine Hüfte. Passanten alarmieren den Rettungswagen, welcher ihn ins Krankenhaus bringt. Hier röntgen die Ärzte den Mann und entlassen ihn, weil sie lediglich eine Prellung der Hüfte feststellen. Doch die Schmerzen halten an und so begibt sich der Oberhausener zu seinem Hausarzt. Dieser überweist ihn an das Krankenhaus, welches die Prellung diagnostiziert hatte, zurück. Nun rät das Krankenhaus ihm, beim dort niedergelassenen Orthopäden vorstellig zu werden. Nach einer Untersuchung des Orthopäden, schickt dieser ihn ins besagte Krankenhaus zurück. Endlich, wird ein CT bei dem Mann angeordnet. Hier wird schnell klar, es handelt sich nicht um eine einfache Prellung der Hüfte, sondern um eine Fraktur – kein Wunder, dass der Mann die ganze Zeit unter enormen Schmerzen litt. Mit der Fraktur, so rät ihm das Krankenhaus, soll er bei einem anderen Arzt in Essen vorstellig werden. Aufgrund schlechter Erfahrungen innerhalb der Familie mit diesem Arzt, entscheidet er sich, ein anderes Krankenhaus aufzusuchen.

Die Untersuchung in der Unfallchirurgie erfolgt ambulant. Ein kurzer Blick des untersuchenden Arztes genügt, um festzustellen, dass die Fraktur bereits auf dem Röntgenbild erkennbar war!

Die Auswertung der CT-Untersuchung zeigt dem Arzt weiterhin, dass bereits die Heilungsphase des Bruchs angebrochen ist. Für eine entsprechende OP ist es nun zu spät. Laut Aussage des Arztes, hätte der Mann längst wieder auf den Beinen sein können, wäre er unmittelbar nach dem Unfall operiert worden.

Hätten die Ärzte den Bruch sofort erkannt und auch die dementsprechenden Maßnahmen eingeleitet, ginge es dem Mann heute sicher deutlich besser. Nach wie vor ist er auf einen Rollator angewiesen. Vor seinem Unfall war er völlig mobil; kümmerte sich um seine schwerbehinderte Frau, ging gerne mit Freunden zum Fußball oder Basketball. Weil er nun nicht mehr richtig laufen kann, bleibt sein Alltag stark eingeschränkt.

 

Nachtrag:

Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben einen außergerichtlichen Vergleich über ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro erwirkt.

 

 


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