Zunächst konnten die Ärzte den Zusammenhang nicht sehen und schoben alles auf die Medikamente der Frau. Doch nach einer Weile fand ein Arzt schließlich heraus, wo das Problem lag und es kam zu einer frühzeitigen Wechseloperation. Für gewöhnlich erfolgt eine solche erst zig nach Jahren. Doch durch die erneute Öffnung der Narbe und der damit verbundenen Reizung des Gewebes hat die Frau aus Herne enorme Probleme mit der Schulter. Sie kann den Arm kaum anheben.
Eine Gutachterkommission hat einen groben Behandlungsfehler bestätigt.
Allein 18 Monate war die Frau arbeitsunfähig. Sie muss sich regelmäßiger ambulanter Behandlungen unterziehen und die weitere gesundheitliche Entwicklung bleibt nur abzuwarten.
Nachtrag:
Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben ein gerichtliches Urteil über ein Schmerzensgeld in Höhe von 9.500 Euro erwirkt.