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Abgerissene Bizepssehne wurde nicht zeitnah operiert. Patient muss nun mit den Konsequenzen leben (1204/21)

1204 21

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Der Recklinghäuser ist bei der Stadtreinigung tätig. Dort fuhr er ein Müllfahrzeug. Am Tag seines Unfalls wollte er einen großen Ast von der Straße – und somit aus dem Weg – räumen. Plötzlich nimmt er ein knallendes Geräusch im linken Oberarm. Zunächst arbeitete er noch weiter, musste allerdings nach kurzer Zeit die Arbeit beenden, da sein Arm inzwischen mehr und mehr schmerzte. Anschließend ließ er sich in einem Krankenhaus (Recklinghausen) untersuchen. Die Untersuchungen wurden von Durchgangsärzten und -ärztinnen durchgeführt, mit der Diagnose, eines „Muskelbündelrisses“. Der Patient erhielt einen speziellen Verband und wurde nach Hause entlassen. Einige Tage später erfolgte im selben Krankenhaus die Abnahme des Verbands. Der Arzt, der die Untersuchung vornahm, bestätigte Muskelschmerzen, gab aber den Arm wieder frei.

Die Schmerzen des Mannes hielten an. Er wurde dann bei einem anderen Arzt vorstellig, der ein MRT durchführte. Hierbei kam heraus, dass die Bizepssehne des Recklinghäusers abgerissen und eine OP nötig war. Die Operation wurde dann im Krankenhaus in Recklinghausen durchgeführt und nach wenigen Tagen konnte der Mann bereits entlassen werden und mit der Physiotherapie beginnen.

Trotz der OP und der anschließenden Physiotherapie blieben die Beschwerden des Mannes bestehen: Seinen Arm konnte er nicht völlig strecken, seine Griffkraft war deutlich vermindert, er litt unter Schmerzen und seine Hand schlief immer wieder ein. Daher stellte er sich bei einem Neurologen vor, der eine Nervenstörung feststellte. Die Schmerzen und die Bewegungseinschränkung plagten den Mann weiterhin. Ein Kontroll-MRT wurde durchgeführt, welches eine Verknöcherung innerhalb der Bizepssehne deutlich machte.

Etwa drei Jahre suchte der LKW-Fahrer verschiedene Ärzte und Ärztinnen auf, denn seine Symptome und Schmerzen wurden immer schlimmer. Zeitweise war er immer wieder arbeitsunfähig. Noch ein weiteres Jahr später konnte der Mann seiner Tätigkeit als Müllwagenfahrer nicht mehr nachgehen. Er wurde betriebsintern versetzt. Seit seinem Unfall waren nunmehr vier Jahre vergangen. Der Mann wurde erneut im Krankenhaus Recklinghausen operiert, um die Verknöcherung zu entfernen, sodass er wieder ein beschwerdefreies Leben führen sollte.

Doch seine Beschwerden besserten sich nicht. Im Gegenteil: Nun litt er neben den Schmerzen auch noch unter Muskelzuckungen und Krämpfen im Arm. Ein weiterer Arzt untersuchte ihn einige Zeit später und kam zu dem Schluss, dass eine „Schlaufe“ oberhalb des Ellbogens übriggeblieben sei, welche seine Beschwerden verursache. Aufgrund der inzwischen vergangen Zeit ist eine Korrektur dieser „Schlaufe“ nicht mehr möglich.

Bereits bei der Erstuntersuchung nach dem Unfall kamen die Ärzte und Ärztinnen zu einer falschen Diagnose. Das operative Annähen der Bizepssehne hätte zeitnah erfolgen sollen, sodass erst gar keine Verknöcherung hätte entstehen können. Bei der OP zur Entfernung der Verknöcherung hat der Chirurg die „Schlaufe“ übersehen und nicht entsprechend entfernt. Der Mann muss nun mit dem Ist-Zustand leben. Sowohl beruflich als auch privat ist der Linkshänder gehandicapt. Eine Besserung wird sich vermutlich nicht einstellen.

 


 

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