Sonstige Personenschäden
Während der Patientenanwalt erst einen Behandlungsfehler nachweisen muss, hat er bei Unfällen leichtes Spiel: Er kann sofort mit der Ermittlung und Bezifferung von Schadensersatz und Schmerzensgeld beginnen.
Da hierbei fundierte Kenntnisse des Medizinrechts notwendig sind, ist die Ausarbeitung, Darstellung und Bezifferung der Personenschäden, auch nach einem Unfall, unbedingt in die Hände eines versierten Patientenanwaltes zu legen.
Nur wenn Ihr Anwalt die medizinischen Fakten genau darlegen und die aktuelle Rechtsprechung hierauf anwenden kann, werden Sie eine angemessene Entschädigung erhalten. Sollte dagegen die Haftung des Gegners dem Grunde nach streitig sein, bietet es sich an, zunächst für die Feststellung der Einstandspflicht des Gegners einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen und, sobald feststeht, dass der Gegner Sie zu entschädigen hat, zu einem Patientenanwalt zu wechseln.
Denn, ist die Haftung des Gegners dem Grunde nach klar, so müssen im Anschluss die Ihnen zustehenden Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz beziffert werden.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Gespräch an einem unserer Standorte.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht ist nicht zugleich Patientenanwalt.
Daher ein Einblick über den Fachanwalt für Medizinrecht und meine Tätigkeit als Patientenanwältin:
Rechtsanwaltskanzlei Sabrina DIEHL
Fachanwältin für Medizinrecht
|
|
Schulstr. 23
44623 Herne NRW
Telefon: 02323 - 91 87 0-0
Telefax: 02323 - 91 87 0-13
|
Essener Str. 5 (TZU IV)
46047 Oberhausen NRW
Telefon: 0208 - 82 86 70-90
|