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Rechtsstreit um Verletzung der Hand durch vermeintlich betrunkene Krankenschwester geht in zweite Runde (506/20) - 2000 Euro Schmerzensgeld erhalten

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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„Heil froh“ war die Dame aus Dortmund, als sie ihre Hand-OP gut überstanden hatte. Einige Tage später führte ein Arzt morgens die Visite durch. Die Hand der Patientin war schon wieder in einem guten Zustand, sodass die Entlassung für den Mittag geplant war. Eigentlich lag die Frau nur noch in ihrem Krankenbett, um dort die Hand abzulegen, einen neuen Verband zu bekommen und dann entlassen werden zu können.  

Eine regelrecht desorientiere Schwester betrat das Zimmer der Patientin und ihrer Bettnachbarin, stellte sich in die Mitte des Raums und schien total verwirrt zu sein. Dieses Verhalten war der Frau nicht geheuer und sie sprach die Krankenschwester an: „Sie sehen ja gar nicht fit aus; gehören Sie nicht eher ins Bett?!“. „Sagen Sie das mal meinem Chef“, erwiderte die Krankenschwester und setzte sich einfach auf die Bettkante – genauer gesagt auf die noch nicht wieder verbundene Hand der Frau!

„Aua, Sie sitzen auf meiner Hand!“, entfuhr es augenblicklich der Patientin. Doch die Krankenschwester reagierte gar nicht. So dicht wie sie nun der Patientin gekommen war, konnte diese eine „Alkoholfahne“ bemerken. Reflexartig schrie die Frau nun nochmals: „Sie sitzen auf meiner Hand und das tut enorm weh!“. Endlich reagierte die Krankenschwester. Erhob sich eher apathisch von der Hand der Patientin und verließ ohne ein Wort (der Entschuldigung) das Zimmer.

Sofort blickte die Frau auf die nun heftig schmerzende Hand: Blut tropfte auf das Laken und die operierten Finger schwollen dick und blau an. Auch die Wundränder hatten sich wieder geöffnet.

Ein Arzt kam, um sich das „Malheur“ anzusehen und die Hand zu versorgen. Nochmals wurde ein Röntgenbild der Hand angefertigt. Dieses war nicht weiter auffällig und so wurde die Frau trotz ihres Schocks und der Schmerzen aus dem Krankenhaus entlassen.

Etwa eine Woche später musste sie wieder in das Krankenhaus zwecks der Wundversorgung. Bei mehreren Terminen sprach sie den Vorfall mit der Krankenschwester an und auch das sie nach wie vor unter Schmerzen leide. Doch irgendwie schien keiner der Ärzte wirklich darauf eingehen zu wollen und die Frau fühlte sich eher barsch abgewiesen. Erst drei Wochen nach dem Zwischenfall meldete sich der damalige Pflegedirektor der Klinik bei der Frau und teilte ihr mit, ihm sei auch aufgefallen, dass sich die Krankenschwester „merkwürdig“ verhalten habe und sie werde entlassen.

 

Die "Ruhrnachrichten" berichteten: https://bit.ly/3DqJaS0

 

Nachtrag:

Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben einen gerichtlichen Vergleich über ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro erwirkt.

 

 


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