Als der Hals der Vechtaranerin anschwillt und sie Halsschmerzen verspürt, begibt sie sich in Behandlung ihrer Hausärztin. Diese schreibt sie einige Tage arbeitsunfähig und verordnet die Einnahme eines Antibiotikums. Allerdings nehmen die Schmerzen der Frau zu, sodass sie nicht mehr die Kraft findet, erneut in der Praxis vorstellig zu werden. Sie bittet um einen Hausbesuch ihrer Ärztin. Dies wiegelt die Ärztin ab, ihrer Meinung nach, liege es nur an der Psyche der Patientin. Auf Tee solle sie verzichten, so weiter der Rat der Medizinerin. Mithilfe ihrer Mutter schleppt sich die 41-Jährige nochmals in die Praxis ihrer Hausärztin, da Schmerzen und Schwellung des Hales sich zunehmend verschlechtern; inzwischen hat sie bereits eine Kiefersperre entwickelt. Nun kommt die Ärztin zu dem Schluss, ihre Patientin solle das Antibiotikum absetzen und verordnet stattdessen Ibuprofen und Halsschmerztabletten. Außerdem wird ihr Blut entnommen und in ein Labor zur Untersuchung geschickt. Zwar fragt die Ärztin ihre Patientin, ob diese ins Krankenhaus wolle, aber empfiehlt dies nicht. Sie weist auch nicht darauf hin, falls sich ihre Lage über das anstehende Wochenende weiter zuspitze, sich dann in die Notaufnahme zu begeben. Somit will sich die Frau zu Hause auskurieren, im Glauben, sie müsse nur abwarten, bis die Medikamente greifen und sich eine Besserung einstelle.
Doch im Gegenteil: Essen kann sie nicht mehr, auch Schlucken des Speichels wird immer mühseliger. Die Schwellung am Hals ist inzwischen nicht mehr zu ignorieren. Sofort am nächsten Werktag ist die geplagte Frau wieder bei ihrer Hausärztin, welche nun endlich die Veranlassung sieht, sie ins Krankenhaus zu überweisen.
Die Ärzte im Krankenhaus erkennen sofort die Brisanz der Lage: Es findet eine OP zur Entnahme der Mandeln statt und die Frau muss intensivmedizinisch versorgt werden. Nach der OP kommen die Ärzte zu dem Schluss, die 41-Jährige mit dem Rettungshubschrauber in eine Uniklinik verlegen zu lassen, wo die nicht erkannte Mandelentzündung weiterbehandelt werden soll. Die Diagnose der Hausärztin war offensichtlich fehlerhaft, sodass die von ihr ergriffenen Maßnahmen keine Besserung zufolge hatten. Erschwerend kommt hinzu, dass sie den Leidensdruck und die Schmerzen ihrer Patientin nicht ernst genommen hat. So konnte aus einer gewöhnlichen Mandelentzündung ein, durch Bakterien verursachter, heftiger Infekt der betreffenden Halsregion entstehen und weiter voranschreiten.
Schon bei der Überführung in die Uniklinik ist der Zustand der Frau lebensbedrohlich, sie befindet sich bereits im Koma. Mehrere Monate, muss die Frau in der Klinik behandelt werden. Zahlreiche Operationen finden in dieser Zeit statt. Weil sich die Keime zunächst ungehindert im ganzen Körper der Frau ausbreiten konnten, mussten die Ärzte zu drastischen Mitteln greifen. So wurden ihr 2 cm der Speiseröhre entfernt. Das Gewebe am Hals starb außerdem ab und wurde bestmöglich mit Haut aus dem Unterarm „verschlossen“. Aufgrund der äußeren Entzündungen weist der gesamte Körper der Frau inzwischen Narben auf. In ihrem Hals klafft ein münzgroßes Loch – ähnlich dem, nach einer Kehlkopfkrebs-Operation. Auch das Narbengewebe am Hals und im Dekolleté sieht aus, als hätte sie schwere Verbrennungen erlitten. Nach Monaten des Martyriums kann die Frau endlich wieder die Klinik verlassen und nach Hause – allerdings haben die Ärzte bislang noch keine Möglichkeit gefunden, das Loch im Hals der Frau wieder vollständig zu verschließen. Wenn sie sprechen möchte, muss sie das Loch zuhalten.
Hätte die Hausärztin ihre medizinische Sorgfaltspflicht und die Darlegung ihrer Patientin ernster genommen, wären der Frau die Qualen und auch die damit verbundenen Spätfolgen erspart geblieben. Die Liste der Nachwirkungen ist lang und umfasst sowohl physische als auch psychische Folgen: Narbenschmerzen, verfrühter Eintritt der Wechseljahre, Schluckbeschwerden, postoperative Beschwerden bis hin zu Schlafproblemen und Konzentrationsschwierigkeiten, um nur einige Nachfolgen exemplarisch aufzuführen.
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