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Kostete eine fehlerhafte Operation einer Frau das Augenlicht? (905/17) - 35.000 Schmerzensgeld erhalten

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Die 56-jährige litt auf beiden Augen unter grauem Star. Sie suchte daher einen Augenarzt auf. Diese wollte sofort beide Augen operieren, doch die 56-jährige war skeptisch und willigte vorerst nur in die OP an ihrem linken Auge ein. Doch nach der OP musste die 56-jährige feststellen, dass sie immer noch grauen Star hatte. Zudem war die neue Linse schief, es lag ein Kapselriss vor und die eigene Linse schwamm noch in Bruchstücken auf dem Auge. Die Operation war fehlerhaft durchgeführt worden! Dies führte zu mehreren Revisionseingriffen, wodurch es aber auch zu Netzhautablösungen kam, was wiederum operiert werden musste.
Sie sucht andere Augenärzte auf, die ihr die Hoffnung auf vollständige Genesung leider nehmen mussten. Ihr linkes Auge würde nie wieder mehr als 20% Sehkraft erreichen. Dafür war zu viel zerstört worden. Außerdem bestätigten diese Ärzte ihr, dass es für die rechte Seite absolut keine OP-Indikation gegeben hatte. Für die 56-jährige liegt natürlich der Verdacht nahe, dass es auch für das linke Auge keine Indikation gegeben hatte und sie mit alternativen Methoden den grauen Star vielleicht wieder soweit korrigiert hätte, dass sie gut und problemlos Auto fahren könnte. Doch mit den 10% Sehkraft links und den 50% Sehkraft rechts traut sie sich nicht mehr zu fahren. Zu groß ist die Angst einem anderen Menschen Schaden zu zufügen.

 

 


 

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