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Kleine Ursache mit großer Wirkung: So leidet Patientin unter den Folgen eines nicht verschlossenen Ventils (508/21)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Die Hernerin hatte bereits in der Vergangenheit zwei Schlaganfälle. Von diesen hatte sie sich aber gut erholt und konnte ihren Alltag gut alleine bewältigen und sogar einem Minijob als Reinigungsfachkraft nachgehen.

Aufgrund eines Bypasses im Bauchbereich befand sich die Frau in stationärer Behandlung in dem Herner Krankenhaus. Die OP hatte sie gut überstanden. Einige Tage später bemerkte sie früh morgens, austretende Flüssigkeit auf ihrem Schlafanzug. Grund dafür war, dass der gelegte zentrale Venenkatheter (Abbk.: ZVK / Dünner Kunststoffschlauch, der über größere Vene eingeführt wird und meist der Infusions- und Medikamentengabe dient) offen war! Sofort alarmierte die Frau den stationären Notruf. Die diensthabende Pflegerin kam und verschloss (vermeintlich) den ZVK.

Kurz darauf stellte sich eine akute Atemnot bei der Patientin ein. Das letzte woran sich die Frau noch erinnern konnte, war das sie ohnmächtig wurde. Drei Stunden später wachte sie auf der Intensivstation wieder auf. Hier wurde sie noch einige Tage lang überwacht. Das Krankenhauspersonal informierte nicht einmal die Tochter der Dame. Als diese wieder telefonieren konnte, erzählte sie von dem „Vorfall“. Daraufhin wollte die Tochter mit einem verantwortlichen Arzt sprechen, um zu erfahren, was genau passiert sei bzw. wie es um den medizinischen Gesundheitszustand ihrer Mutter nun bestellt sei. Auf den Rückruf eines Arztes wartet sie bis heute.

Letztendlich stellte sich heraus, dass die Frau neben einer Lungenembolie auch einen erneuten Schlaganfall erlitten hatte. Von dem Schlaganfall erfuhr sie allerdings auch erst aus dem Krankenhausentlassungsbericht an die Reha und nicht etwa von einem Arzt oder einer Ärztin. Bis heute leidet die Frau aus Herne unter den Folgen einer gedankenlose Pflegefachkraft: Sie hat Sprachfindungsstörungen und einen anerkannten Pflegegrad. Die Finger ihrer rechten Hand sind gelähmt, sodass sie als Rechtshänderin dadurch natürlich massiv beeinträchtigt wird. Ihrer immer gern ausgebübten Nebentätigkeit (berentet war sie vorher schon), als Betreuerin für Senioren, kann sie nun nicht mehr nachgehen. Auch fortan immer auf Hilfe durch andere Personen angewiesen zu sein, belastet die Frau sehr.

Dies alles hätte verhindert werden können, hätte die Krankenschwester den ZVK-Verschluss ordnungsgemäß zugedreht bzw. ihre Patientin im Anschluss nicht einfach alleine gelassen. Sie hätte natürlich auch den diensthabenden Arzt/Ärztin hinzuziehen können, warum sie diesen logischen Schritt nicht tat, blieb leider offen.

 

 

 

 

 

 

 

 


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