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Jugendlicher verlor Hoden, weil Ärzte zu spät handelten – eventuell ist er sogar zukünftig zeugungsunfähig (706/16) - 20.000 Euro Schmerzensgeld erhalten

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

(download)

 

Auch der nachbehandelnde ambulante Urologe schlug die Hände über dem Kopf zusammen, als er sah, dass das Krankenhaus zudem den verbleibenden Hoden nicht fixiert hatte, was zu Schäden an diesem führen und die Entwicklung behindern kann. Zudem sagte er der Mutter, dass er das verzögerte Operieren des Krankenhauses für fehlerhaft hält. Bei einer zeitnahen Behandlung hätte der Hoden vermutlich gerettet werden können.

Es ist nicht klar, ob der 13-jährige Junge zeugungsfähig sein wird, da er nur noch einen Hoden hat und dieser durch die unterlassene Fixierung gravierende Schäden davongetragen haben könnte.


Nachtrag:

Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben ein gerichtliches Urteil über ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro erwirkt.

 

 


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