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Führten Behandlungsfehler zum qualvollen Tod eines Herners? (1208/21)

1204 21

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Die erste Klinik, wo Ärzte die Wirbelsäule operierten, entließen den Mann, obwohl er noch Schmerzen hatte. Die Beschwerden hielten an, sodass er sich erneut einer OP in dem Krankenhaus unterziehen muss. Einige Zeit später wurde er erneut entlassen, nur um am selben Tag in ein anderes Krankenhaus eingeliefert zu werden. Sofort erfolgte dort eine weitere OP; dieses Mal aber im Brustkorbbereich. Hierbei stellte die Klinik fest, dass dem Mann in dem anderen Krankenhaus- ohne sein Wissen - 12 cm der Rippen entfernt wurden!
Die Wunde wurde insgesamt 13 Mal im unter Vollnarkose versorgt! Kurz vor Weihnachten wurde er schließlich entlassen. Es ging ihm immer noch sehr schlecht. Aus dem ersten Krankenhaus erhielt er keine weiteren Informationen. Ganz im Gegenteil, erneut wollte ihn das Krankenhaus nämlich nicht mehr aufnehmen. In anderen Kliniken wurde ihm erklärt, dass seine Wirbelsäule durch den Eiter bereits viel zu sehr geschädigt wurde und eine weitere OP nicht mehr möglich sei.

Für die Angehörigen ist klar: Die Diagnostik und Abläufe in der ersten Klinik liefen viel zu schleppend. Die OP selbst war fehlerhaft und anschließend wurde nicht adäquat auf die Entzündung des Mannes reagiert. Auch die Antibiose verordneten die Ärzte und Ärztinnen eher laissez-faire . Die Entzündung konnte sich somit auf die Lunge übertragen und die Wunden wurden nicht hygienisch genug gereinigt. Die implantierten Schrauben am Wirbel des Herners hatten sich gelockert, was für eine nicht ordnungsgemäße Durchführung der OP spricht. Erst bei Einlieferung in das zweite Krankenhaus erfuhr der Mann, dass ihm in der ersten Klinik ein großer Teil seiner Rippen entfernt wurde. Kein Mediziner/in hatte ihm dies mitgeteilt.
Auch wenn der Mann aus Herne gesundheitlich vorbelastet war, haben die zahlreichen operativen Eingriffe, seinen Gesamtzustand drastisch verschlimmert. So erhielt er die Pflegestufe 2. Seinen Alltag wie zuvor selbst zu organisieren, war ihm danach nicht mehr möglich. Seine ohnehin ebenfalls betagte Mutter musste die komplette Pflege im Alltag übernehmen. Der Leidensweg des Mannes zog sich über mehrere Monate hinweg, bis er schließlich – ein halbes Jahr später - unter großen Schmerzen verstarb.
Hätte die Mitarbeitenden des ersten Krankenhauses ihre Fürsorgepflicht ernster genommen, schneller reagiert und ihn sachgemäß behandelt, könnte er heute aller Wahrscheinlichkeit nach noch leben. Hätte die Mitarbeitenden des ersten Krankenhauses ihre Fürsorgepflicht ernster genommen, schneller reagiert und ihn sachgemäß behandelt, könnte er heute aller Wahrscheinlichkeit nach noch leben.

 


 

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