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Fatale Fehldiagnose: Wenn Ärzte mangels genauer Untersuchung die falsche Krankheit feststellen (703/21)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Ein ungewöhnlicher Druck machte sich im Unterbauch der berufstätigen Frau seit einiger Zeit bemerkbar. Schmerzen hatte sie nicht, aber dennoch das Gefühl, irgendetwas stimme nicht. Bei einer routinemäßigen Darmspiegelung entfernte ihr die behandelnde Ärztin dann sieben Polypen unterschiedlichster Größe. Dies empfand die Patientin als sehr ungewöhnlich, doch auch auf ihre Nachfrage bekam sie von der Ärztin keine näheren Informationen, was eine Ursache für die hohe Anzahl Polypen sein könnte. Lediglich einen Besprechungstermin vier Monate später (!) konnte sie vereinbaren.

Einige Zeit danach bekam die Frau dann heftige Bauchschmerzen, sodass sie nicht mehr schlafen konnte. Sie fühlte sich total aufgebläht, entwickelte aber keinerlei Blähungen. Besorgt besuchte sie die offene Sprechstunde der Ärztin, die auch ihre Polypen entfernt hatte. Hier schilderte sie ihre Beschwerden: Seit Entfernung der Polypen habe sie Probleme beim Fahrradfahren und auch heftige Schmerzen bekommen. „Mein Darm fühlte sich irgendwie ausgeleiert an“, schilderte sie der Gastroenterologin. Auch fragte sie, ob bei es bei der Darmspiegelung zu Verletzungen gekommen sein könne. Dies verneinte die Ärztin aber umgehend mit der Begründung, dann wären die Beschwerden ja unmittelbar danach aufgetreten. Nur aufgrund der Schilderungen ihrer Patientin - ohne weitere Untersuchungen kam die Medizinerin zu dem Schluss, sie leide an einem Reizdarm, verschrieb ihr ein Medikament und schickte sie nach Hause. Lediglich eine Stuhl- und Blutprobe sollte die Frau am nächsten Tag abgeben und sich um einen MRT-Termin bemühen.

Diesen bekam sie dann auch glücklicherweise zeitnah in einer Praxis in Solingen. Die Auswertung dieser Untersuchung ergab, dass die Frau einen über 5 cm großen Abszess im Bauchraum hatte! Sofort riefen die Ärzte dort einen Rettungswagen, um die Frau ins nächstgelegene Krankenhaus bringen zu lassen. Noch am selben Tag wurde sie operiert, der Abszess und ein Teil des entzündeten Dickdarms wurden ihr entfernt. Zudem musste ihr ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Der Abszess hätte jederzeit platzen und die Wuppertalerin in Lebensgefahr bringen können! Die Operation verlief erfolgreich (hinterließ jedoch eine 16 cm lange Narbe), doch für die Frau ging das Martyrium jetzt erst richtig los.

Ständig hatte sie Angst, dass der künstliche Darmausgang nicht „alles halten“ könne. Wann immer sie vor die Tür wollte, musste sie sich mit einem Ersatzbeutel und Ersatzkleidung ausstatten. Körperlich war sie nun stark eingeschränkt: Lange sitzen, selbst Autofahren, Bewegung, Sport, arbeiten, Haushalt, Partnerschaft, Ernährung, Hobbys uvm. waren ihr nicht mehr – oder nur noch stark eingeschränkt – möglich. Dies alles führte auch zu einem psychischen Unwohlsein, Schlafstörungen und sehr eingeschränkter Belastbarkeit.

Zudem wurde sie erneut operiert, um den künstlichen Darmausgang rück zu verlegen. Das bedeutete erneute OP-Risiken, Krankenhausaufenthalt unter Covid-Bedingungen (keinen Besuch, etc.), Schmerzen, eine neue Narbe und viele weitere Sorgen. Egal ob husten, niesen oder lachen, ständig litt sie unter Schmerzen.

Hätte die Ärztin sofort auf die Beschwerden ihrer Patientin reagiert, sie entsprechend untersucht, wäre der Abszess sicher früher aufgefallen und hätte behandelt werden können. So ist die Frau noch immer eingeschränkt, trotz verschiedenster Therapieansätze (die sie zum Teil sogar selbst bezahlen musste) und einer ambulanten Kur. Noch immer ernährt sie sich von Schonkost, ist schnell erschöpft und überfordert. Auch musste sie ihre Arbeitszeit reduzieren, was natürlich auch wirtschaftliche Einbußen darstellt. Angesprochen auf den Diagnose- und Behandlungsfehler wies die Ärztin jegliche Schuld von sich und gab an, auch zum jetzigen Zeitpunkt anhand der Informationen wieder die Diagnose „Reizdarm“ zu stellen. Einsicht oder ein Umdenken konnte die Tortur ihrer Patientin bei der Ärztin wohl nicht bewirken. Ein Gutachter kam übrigens zu dem Schluss, es liege ein ärztlicher Behandlungsfehler vor.  

 

 

 

 

 


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