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Falsch eingebrachte Knieprothese macht Beschwerden einer Frau nur schlimmer (204/19) - 10.000 Euro Schmerzensgeld erhalten

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Eine Meniskus-OP inklusive Knieglättung hat die Reck­ling­häu­se­rin schon hinter sich. Kurzzeitig verbesserte sich ihr Gesundheitszustand, dies hielt aber nicht lange vor. Die konservativen Behandlungsmethoden sind ausgeschöpft. Die letzte Möglichkeit: Eine Knieprothese. Hierzu lässt sie sich von einem Spezialisten im Krankenhaus beraten. Der Arzt empfiehlt der Frau eine ganz besondere Knieprothese, welche extra aus den USA importiert werden muss. Für die Patientin klingt dies zunächst alle gut und so lässt sie die OP vornehmen.

Nach der Operation treten Beschwerden auf. Ihr Knie schmerzt, weist ein Spannungsgefühl auf und schränkt sie massiv in ihrer Beweglichkeit ein. Auch nach einer Reha klingen die Symptome nicht ab. Der Arzt, welcher die OP vorgenommen hat, beschwichtigt seine Patientin mit der Aussage, sie müsse Geduld haben. Drei Monate nach dem Eingriff sind die Schmerzen sogar noch schlimmer als zuvor. Es folgen weitere Untersuchungen. Einen Termin zur RSO (Schmerztherapie z.B. bei chronischen Schmerzen) sagt die Frau ab, weil ihr Operateur zu ihr mitteilt, diese sei quatsch und würde nicht bei Knie-Problemen angewandt werden. Ein halbes Jahr nach der Protheseneinsetzung nimmt der Arzt eine Arthroskopie bei der Frau vor. Angeblich sollen nun die Schmerzen nachlassen und wieder alles in Lot kommen – sie müsse nur Geduld haben, so der Arzt.   

Als sich der Zustand der Reck­ling­häu­se­rin immer noch nicht bessert, beschließt sie, sich eine zweite Meinung einzuholen. Dieser Orthopäde stellt dann fest, dass die Prothese zum einen nicht so gut ist, wie von dem Arzt vorher angepriesen, zum anderen er diese auch noch nicht fachgerecht eingebracht hat. In einer erneute OP muss die Prothese nun gewechselt werden.

Denn, bis heute ist die Frau eingeschränkt und noch in ambulanter Behandlung. Ihre Schmerzen sind nach der ersten Operation nur schlimmer und der Leidensdruck höher geworden. Die weitere OP hätte ihr vermutlich erspart bleiben können, hätte der Arzt direkt gewissenhaft gearbeitet.

Die Frau hat einen Behinderungsgrad von 40% zugesprochen bekommen.

 


 

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