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Chirurgin verletzt Milzarterie – Familienmutter muss nun zusehen, wie sie ihren Alltag meistert (409/21)

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Mithilfe einer Schlauchmagen-OP will die Castrop-Rauxelerin ihr Gewicht reduzieren. Der Eingriff wurde, nach vorherigem Gesundheitscheck, im Krankenhaus durchgeführt. Als die Frau danach wach wird, bekommt sie lediglich mit, sich auf der Intensivstation zu befinden. Tags drauf kann sie dann schon wieder auf die Normalstation verlegt werden und endlich mit einem Arzt über die OP sprechen. Dieser erklärt ihr dann, aufgrund von aufgetretenen Komplikationen musste ein großer Bauchschnitt gemacht werden. Der Arzt erzählte ihr weiter, er habe sich zum Zeitpunkt, als die Komplikationen auftraten, gerade im Nachbar-OP befunden und sei dann hinzugekommen, um die operierende Chirurgin zu unterstützen – die Milzarterie sei verletzt worden. Noch immer konnte die Frau das Geschehene nicht richtig einordnen. Am nächsten Tag kam ein anderer Arzt zu der Frau und erklärte ihr, sie benötige noch zwei weitere Blutkonserven aufgrund ihres hohen Blutverlusts. Die Chirurgin, welche die Milzarterie verletzte, gesellte sich lediglich ein einziges Mal zu ihrer Patientin, dies auch nur ganz kurz und ohne ein Wort bezüglich der Operation bzw. der Komplikation zu verlieren.

In den nächsten Tagen erhielt die Frau Physiotherapie, um sie wieder zu mobilisieren. Psychologische oder organisatorische Unterstützung seitens des Krankenhauses bekam sie nicht. Sie selbst musste sich an den sozialen Dienst wenden, um ihre Sorgen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Auf eine Reha habe sie keinen Anspruch, erklärte ihr der soziale Dienst, sie habe ja nichts gebrochen oder dergleichen. Sie könne aber versuchen, eine Haushaltshilfe zu beantragen. So wurde die Mutter zweier Kinder dann aus dem Krankenhaus entlassen.

Aufgrund der Schmerzen und der geringen Belastbarkeit wegen der langen Bauchdeckennarbe war die Frau noch einige Zeit arbeitsunfähig. Nur langsam konnte sie in ihren Job im Jugendamt zurückkehren. Doch nach wie vor ist sie physisch stark eingeschränkt. Außentermine im Job kann sie bis auf Weiteres nicht wahrnehmen. Auch banale Handgriffe wie Schuhe anziehen, etwas vom Boden aufheben oder sich bücken geht nicht. Ihr Alltag ist seit der OP stark eingeschränkt, sie kann nicht mehr als drei Kilogramm tragen, da sonst der Druck auf den Oberkörper zu groß ist. Auch psychisch belastet sie die Situation. Eigentlich wollte sie durch die Operation mehr Lebensqualität gewinnen und nicht noch mehr einbüßen. Auch ihren Kindern im Grundschulalter muss sie begreiflich machen, dass sie leider nicht so mit ihren Kindern toben, spielen und kuscheln kann, wie sie gern möchte. Das komplette Familien-, Ehe- und Berufsleben der Frau leidet und es ist unklar, ob und inwieweit sich die Lage in Zukunft verbessert.

 

 


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