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Alte Dame schreit im Krankenhaus verzweifelt um ihr Leben – niemand reagiert - mit tödlichem Ausgang (1006/18) - 20.000 Euro Schmerzensgeld erhalten

Armutszeugnis: Im Krankenhaus fiel niemandem das unübersehbare klaffende Wundgeschwür am Gesäß eines Mannes auf

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Bei der Oer-Erkenschwickerin wird eine ACI-Stenose (Verengung der inneren Halsschlagader) festgestellt. In einer Operation führen die Ärzte eine Katheteruntersuchung durch und setzen einen Stent (mechanische Gefäßerweiterung). Am Tag nach dem Eingriff wird die Dame von ihrer Tochter besucht. Zunächst scheint es so, als habe sie den Eingriff gut überstanden. Doch schon am selben Abend ruft die hilflose alte Dame bei ihrer Tochter an und berichtet ihr von fürchterlichen Schmerzen und das sich niemand im Krankenhaus um sie kümmern würde. Beängstigt ruft die Tochter nun auf der Station an, um mit dem diensthabenden Pfleger zu sprechen. Dieser habe gerade nach ihrer Mutter geschaut, ihr ein Schlafmittel gereicht und einen Arzt informiert.

Am Mittag des nächsten Tages macht sich die Tochter auf zum Krankenhaus, um nach ihrer Mutter zu schauen. Sie findet sie ganz blass und in ihrem eigenen Erbrochenen liegend im Bett. Als die Tochter das Pflegepersonal informiert, kommt auch ein Arzt hinzu und veranlasst ein CT

Während die Untersuchung stattfindet, hat die Tochter Gelegenheit, sich mit der Bettnachbarin ihrer Mutter zu unterhalten. Diese berichtet, dass die Dame die ganze Nacht gewimmert, geweint und gerufen habe „Hilfe-ich sterbe“. Weiter erzählt sie, die Mutter habe sich oft in der Nacht bemerkbar gemacht und dies sei irgendwann sogar in einem Disput mit dem Pfleger geendet.

Die CT-Untersuchung ergab dann eine Einblutung im Beckenbereich, welche sofort Not-operiert werden musste. Auch der Hämoglobin-Wert der Dame war erschreckend niedrig, sodass ihr Körper nicht mehr mit ausreichend Sauerstoff versorgt wurde. Daher fand eine Verlegung auf die Intensivstation statt. Sie hatte viel Blut verloren, war unterkühlt.

Zwei Tage lang versuchte die Tochter Einsicht in die Patientenakte ihrer Mutter zu erhalten. Sie durfte dann nach zahlreichen Anläufen, sich diese kurz am PC anschauen – hier konnte sie nochmals lesen, dass ihre Mutter nach der ursprünglichen OP die ganze Nacht nach Hilfe rief, aber nichts wirklich unternommen wurde, bis die Tochter sie am nächsten Tag im Erbrochenen fand.

Knapp eine Woche nach der Katheteruntersuchung teilten die Ärzte der Tochter mit, dass ihre Mutter nicht überleben würde. Zwei Tage später verstarb die Dame.

Eine Obduktion stellte fest, dass die Todesursache ein Multiorganversagen nach einem Blutungsschock war - eine massive Nachblutung mit Einblutung im Oberschenkel und Becken entstanden nach der Katheteruntersuchung. Die Tochter ist sich sicher, hätten Pfleger und Ärzte auf die verzweifelten Schmerzens- und Hilferufe ihrer Mutter reagiert, wäre die Einblutung viel früher festgestellt und die Not-OP viel schneller vorgenommen worden – ihre Mutter könnte heute womöglich noch leben.  

 

Nachtrag:

Rechtsanwältin Sabrina Diehl und ihr Team der Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht haben einen Vergleich über ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro erwirkt.

 

 


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